Stand: 12.11.2019 14:00 Uhr

Wie finanziert sich der NDR?

Artikel 1 des Rundfunkstaatsvertrages regelt u. a. die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Danach setzt sich die Finanzierung aus dem Rundfunkbeitrag sowie aus Werbe- und sonstigen Einnahmen zusammen.

Wesentliche Finanzierungsquelle sind die Rundfunkbeiträge. Das gilt auch für den NDR. Dabei muss der Rundfunk insgesamt finanziell so ausgestattet werden, dass er seine verfassungsgemäßen und gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann. Das solidarfinanzierte System wurde am 1. Januar 2013 von der Gebühr auf den Beitrag umgestellt. Bis dahin war die Gebühr an die Rundfunkgeräte gekoppelt; seither gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Laut der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Haushaltsabgabe im Wesentlichen verfassungsgemäß. Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist allerdings die Erhebung des Beitrags für Zweitwohnungen.

Der NDR ist verpflichtet, „bei seiner Wirtschaftsführung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (...)“ zu beachten (§ 31 Abs. 2 NDR-StV). Grundlagen der Wirtschaftsführung sind die Finanzordnung, eine mehrjährige Finanzplanung, der Entwicklungsplan und der jährliche Wirtschaftsplan.