Eine Frau sitzt vor einem Fernseher und hält eine Fernbedienung in der Hand © colourbox
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AUDIO: Nebenkostenprivileg fällt weg: Mehr Freiheiten beim TV-Anschluss (4 Min)

Kabelfernsehen: Das ändert sich für Mieter Mitte 2024

Stand: 22.01.2024 10:51 Uhr

Wer zur Miete wohnt, zahlt bei den Nebenkosten oft pauschal für das Kabelfernsehen mit. Ab 1. Juli entfällt diese Möglichkeit der Abrechnung. Was bedeutet das für Mieter und Mieterinnen?

Bei den Betriebskosten zahlen Mieter und Mieterinnen oft pauschal für das Kabelfernsehen mit, unabhängig davon, ob sie den Kabelanschluss nutzen oder nicht. Das sogenannte Nebenkostenprivileg ermöglicht es Vermietern, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umzulegen. Das ändert sich zum 1. Juli 2024. Dann endet die Übergangsfrist für das bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Millionen Mieter in Deutschland können künftig selbst wählen, wie sie Fernsehen empfangen wollen.

Gesetz zur Versorgung mit Kabelfernsehen nicht mehr zeitgemäß

Als vor 40 Jahren das Kabelfernsehen eingeführt wurde, konnte man statt drei bis fünf analoge Programme bis zu 30 über den Kabelanschluss empfangen. Um es für die Menschen schnell und leicht nutzbar zu machen, schuf der Gesetzgeber mit dem Nebenkostenprivileg die Möglichkeit, sogenannte Sammelverträge für Mieter abzuschließen und über die Nebenkosten abzurechnen.

Doch mittlerweile erfolgt die Fernsehübertragung komplett digital, außerdem gibt es Streaming und Fernsehen übers Internet. Die Zahl der Nutzenden von Kabelfernsehen ist gesunken. Und mit dem veralteten Nebenkostenprivileg bezahlen Mieter den Fernsehempfang mitunter zweimal.

Was sollten Mieter jetzt beachten?

Das Kabelfernsehen wird keineswegs abgeschaltet. Mieter und Mieterinnen können ihren Anschluss weiterhin nutzen, müssen aber mit einem Anbieter einen eigenen Vertrag abschließen. Wie bei Strom, Gas oder Mobilfunk können sie einen Anbieter wählen. Viele Kabel- und Internetanbieter werben derzeit mit Angeboten. Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass die Preise anfangs leicht steigen - etwa um zwei bis drei Euro pro Monat -, langfristig aber durch mehr Wettbewerb sinken werden. Einzelnutzer-Verträge liegen laut Verbraucherzentrale bei acht bis zehn Euro pro Monat.

Mieter mit Kabelfernsehen sollten sich an den Eigentümer oder Vermieter wenden, wenn dieser noch keinen Kontakt zu ihnen aufgenommen hat. Grundsätzlich kann es weiterhin einen Sammelvertrag für die Hausgemeinschaft geben, mit dem mehrere Mieter Kabelfernsehen zusammen nutzen können. Der Vermieter kann einen solchen Vertrag anbieten. Allerdings dürfen die Kosten nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Was gilt für Wohnungseigentümer?

Wie bisher auch gilt, was die Eigentümergemeinschaft beschließt. Aufgrund der Gesetzesänderung besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024, mit dem ein Sammelvertrag beendet werden kann. Ansonsten läuft der bestehende Vertrag weiter und die Kosten für das Kabelfernsehen werden über das Hausgeld bezahlt. Eine Abrechnung über die Nebenkosten darf nicht mehr erfolgen.

Welche Alternativen zum Kabelfernsehen gibt es?

DVB-T2 HD: Mit einer Zimmer- oder Dachantenne lassen sich in vielen Regionen etwa 40 Sender in hochauflösender Qualität (HDTV) empfangen. Mit einem internetfähigen Receiver oder Fernseher kommen noch weitere Sender hinzu. Die öffentlich-rechtlichen Programme sind kostenfrei, der Empfang von Privatsendern kostet laut Verbraucherzentrale etwa acht Euro pro Monat.

Wer das Fernsehprogramm per Internet über IPTV empfangen möchte, benötigt einen Receiver, den er beim Anbieter mieten oder kaufen muss. Der Fernsehempfang allein kostet etwa fünf Euro im Monat. Bei der Wahl des Anbieters sollte man sich genau über das Programmangebot informieren, denn nicht immer sind die gewünschten Regionalprogramme zu empfangen. Welche angeboten werden, entscheidet der jeweilige Netzbetreiber, nicht der Sender.

Für Streaming ist ein breitbandiger Internetanschluss Voraussetzung. Die Kosten liegen in der Regel bei sechs bis zehn Euro monatlich. Der Empfang erfolgt bei modernen Smart TVs mit einer App. Für ältere Geräte benötigt man einen HDMI-Stick zum Einstecken, der etwa 30 Euro kostet. Mediatheken sind kostenfrei, für Streamingdienste muss man meist ein zahlungspflichtiges Abo abschließen. Ein Vorteil beim Streaming: Der Empfang funktioniert auch auf dem Smartphone oder Tablet via App oder die Mediathek.

Satellitenfernsehen: Mit einer Satellitenschüssel lassen sich hunderte Programme frei empfangen. Allerdings muss zuvor geprüft werden, ob eine Installation erlaubt und je nach Standort möglich ist.

Darauf sollte man bei Neu-Verträgen achten

Neben dem passenden Fernsehempfang sollten Verbraucher bei der Wahl des Anbieters auf die Laufzeit und den Umfang des Angebots achten.

  • Kündigungsfrist: Manche Verträge sind monatlich kündbar, andere nach 24 Monaten. In der Regel gilt: Je länger die Laufzeit, desto günstiger der Tarif.
  • Qualität: Wird im Tarif hochauflösende Qualität (HD) angeboten? Das ist nicht immer der Fall. HD kostet häufig extra.

Internet und Telefon weiterhin über Kabelanschluss möglich

Wer seinen Kabelanschluss ausschließlich für Internet und Telefon nutzt, kann dabei bleiben. Wird das TV-Signal nicht genutzt, installiert der Anbieter eine entsprechende Filterdose am Anschluss. Ebenso besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Vertrag für Kabelfernsehen abzuschließen und einen weiteren für Internet und Telefonie mit einem anderen Anbieter.

Vorsicht vor übereilten Kabel-Verträgen!

Die Verbraucherzentrale warnt vor sogenannten Medienberatern an Haustür und Telefon, die mit unseriösen Methoden Verbraucher unter Druck setzen, um Kabel-Verträge abzuschließen. Die Verbraucherschützer raten, sich nicht überrumpeln zu lassen und nicht übereilt zu handeln.

Außerdem gilt: Die Verkäufer keinesfalls ins Haus lassen. Bei Werbeanrufen im Zweifel einfach auflegen und keinesfalls "ja" sagen. Wer eine Auftragsbestätigung im Briefkasten findet, sollte den Fall der Verbraucherzentrale melden und den Vertrag widerrufen.

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Dieses Thema im Programm:

Hamburg Journal | 21.01.2024 | 19:30 Uhr

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