Abo-Fallen im Internet

Hände auf der Tastatur eines Laptops. © fotolia Fotograf: bufalo66 Detailansicht des Bildes An einem Gewinnspiel teilnehmen, einen Newsletter abonnieren oder online etwas bestellen: Für zahlreiche Angebote im Internet muss der Nutzer seine Daten in ein Adressformular eintragen und verschicken. Manchen kommen beim Ausfüllen Zweifel und sie brechen das Ganze ab. So ging es auch Ralph K. aus Hannover. Als er in letzter Minute merkt, dass ein vermeintliches Gratis-Angebot zum Testen von DVDs doch mit Kosten verbunden ist, klickt er die Seite, auf der er bereits einige Informationen über sich eingetragen hat, weg, ohne sie abzuschicken. Die Sache scheint erledigt, aber einige Zeit später erhält er eine Rechnung. Wie kann das passieren?

Urs Mannsmann, Experte des Computerfachmagazins "c't", erläutert den technischen Hintergrund: "Wenn ich einen Eintrag mache und dann zum Beispiel ins nächste Eingabefeld wechsle, ohne irgendeinen Absendebutton zu drücken, gibt es einen technischen Weg, die Daten schon zu übertragen. Das heißt, in dem Moment, in dem ich diese Daten eintrage, gehen sie möglicherweise schon an den Anbieter."

In einem solchen Fall ist kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen und dem Unternehmen, das Geld von einem potenziellen Kunden fordert, dürfte es schwer fallen, dies zu beweisen. Allerdings setzen solche unseriösen Firmen, so Mannsmann, auf die Verunsicherung und Angst der Verbraucher. "Die werden solange mürbe gemacht durch ständig wiederkehrende Mahnungen, Drohungen, Anwaltschreiben, Inkassoschreiben, dass sie irgendwann zahlen - nur um ihre Ruhe zu haben. Und genau darauf basiert das Geschäftsmodell", erklärt Mannsmann.

Was können Betroffene tun?

Wie sollen Betroffene reagieren, wenn sie solche Rechnungen oder Mahnungen erhalten? "Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!", rät die Verbraucherzentrale Hamburg. Außerdem ist es sinnvoll, der Forderung schriftlich zu widersprechen. Urs Mannsmann empfiehlt, sich dafür einen Musterbrief zu beschaffen. Solche Briefe gibt es beispielsweise bei den Verbraucherzentralen, oft auch zum Herunterladen im Netz. Anschließend sollte man nicht mehr auf weitere Forderungen reagieren. In der Regel hat sich der Fall damit erledigt. Urs Mannsmann: "Wenn die sehen, der Kunde wird nicht zahlen oder erst dann zahlen, wenn er erfolgreich verklagt worden ist, dann treten die meistens zurück und sagen sich: Dann suchen wir ein leichteres Opfer".

Nicht von "Gratis"-Angeboten täuschen lassen

Vorsicht ist generell bei vermeintlichen Gratis-Angeboten im Internet geboten. Oft verbergen sich die Hinweise darauf, dass der Service doch nicht kostenlos ist, versteckt ganz unten auf der Seite - klein gedruckt und schlecht lesbar, etwa in roter Schrift auf rotem Hintergrund. Seien Sie also skeptisch, wenn Ihnen jemand etwas umsonst anpreist und überprüfen Sie ganz genau, worum es sich handelt. Im Zweifelsfall gilt: lieber verzichten!

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Laptop und Kreditkarte in einer Hand © picture-alliance / Bildagentur Huber Fotograf: Parisi Salvio
 

Tipps zum Einkaufen im Internet

06.12.2010 | 20:15 Uhr
NDR Fernsehen: Markt

Um Probleme zu vermeiden, sollten Kunden Grundregeln beachten. mehr

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In der Rubrik Telefon + Internet informieren die Verbraucherschützer ausführlich über Wege aus der Abo-Falle.

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