Impressum

Verantwortlich für die Informationen zum NDR Rundfunkrat:

Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. 0049 (040) 4156-3506
Fax 0049 (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de

Rundfunkratsvorsitzender:
Uwe Grund
Leiterin des Gremienbüros:
Sybille Möller

 
Rundfunkrat

Die Aufgaben des Rundfunkrates

Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit im Sendegebiet des NDR. Dabei berücksichtigt er die vielfältigen Meinungen der Bürger und Bürgerinnen. Er achtet darauf, dass der NDR seine Aufgabe nach dem NDR-Staatsvertrag erfüllt. Das Gremium überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und berät den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten.

Weitere wichtige Aufgaben sind u.a.:

  • die Wahl und Abberufung des Intendanten und seines Stellvertreters
  • die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates
  • die Genehmigung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses

(Zu den Aufgaben des NDR-Rundfunkrates siehe auch NDR-Staatsvertrag § 18).

Aufbau des Rundfunkrates

Der Rundfunkrat ist das oberste Organ des NDR. In dem 58 Mitglieder umfassenden Gremium sind in repräsentativer Weise bedeutsame gesellschaftliche, weltanschauliche und politische Organisationen und Gruppen aus den vier NDR-Staatsvertragsländern vertreten. So senden z.B. die in den Landesparlamenten der Länder mit Fraktionen vertretenen Parteien, die Kirchen, die Jüdische Gemeinde in Hamburg, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern, der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein oder Umweltverbände Mitglieder in dieses Gremium.
(siehe auch NDR-Staatsvertrag § 17)

Der Rundfunkrat bildet mindestens einen Programmausschuss, kann aber weitere schaffen. So gibt es auch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Informationstechnologien sowie den Rechts- und Eingabenausschuss.
Die Amtszeit des Rundfunkrates beträgt fünf Jahre.

Der Landesrundfunkrat

Gemäß § 23 NDR-Staatsvertrag wird bei jedem Landesfunkhaus ein Landesrundfunkrat gebildet. Diesem gehören die Mitglieder des jeweiligen Landes im Rundfunkrat an.

Die Aufgaben der Landesrundfunkräte entsprechen denen des Rundfunkrats. Der Landesrundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen für die jeweiligen Landesprogramme und berät die Landesfunkhausdirektoren in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Sie nehmen Stellung zum Entwurf des Wirtschaftsplans, soweit die Landesprogramme betroffen sind. Auch bedarf der Vorschlag des Intendanten für die Berufung der Landesfunkhausdirektoren der Zustimmung der Landesrundfunkräte.

Die Gesamtverantwortung des Rundfunkrates bleibt trotz der Kompetenzen der Landesrundfunkräte unberührt.

NDR Logo
Dieser Artikel wurde ausgedruckt unter der Adresse: http://www.ndr.de/unternehmen/organisation/rundfunkrat/aufgaben/ndr1164.html
Weitere Informationen
Detailansicht: Eine Unterschriftenmappe © NDR / PhotoAlto
 

NDR Verwaltungsrat

Aufgaben, Aufbau und weitere Informationen zum NDR Verwaltungsrat mehr

Gesetzesgrundlage

NDR-Staatsvertrag

Geschlossen zwischen den Ländern Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Regelt die Aufgaben des NDR und seine Struktur.

Download starten
Links

Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) ist, vereinfacht gesprochen, das Aufsichtsgremium der ARD in Bezug auf gemeinschaftliche Tätigkeiten des föderalen Senderverbunds.

Link in neuem Fenster öffnen