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Die Organisation des Norddeutschen Rundfunks

NDR Intendant Lutz Marmor © NDR/Holde Schneider Detailansicht des Bildes Intendant Lutz Marmor Der Intendant/die Intendantin leitet den NDR. Gewählt wird er oder sie vom Rundfunkrat auf Vorschlag des Verwaltungsrats. Mit der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter sowie den DirektorInnen berät der Intendant/die Intendantin die Angelegenheiten des NDR.

Gesetzliche Grundlage für den NDR ist der Staatsvertrag (NDR-StV), der Aufgaben, Organisation und gesellschaftliche Kontrolle der Rundfunkanstalt regelt. Der Staatsvertrag wurde zwischen den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geschlossen.

 

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NDR Organisationsplan

Diese Übersicht informiert über Zuständigkeiten in den einzelnen Bereichen (Stand: 01.07.2011).

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NDR-Staatsvertrag

Geschlossen zwischen den Ländern Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Regelt die Aufgaben des NDR und seine Struktur.

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NDR Organisationsplan

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Geschäftsbericht 2010

Berichte aus den Programmen, eine Chronik der wichtigsten Ereignisse des vergangenen Jahres sowie Statistiken und Bilanzen. mehr