Die Querelen um den Staatsvertrag

Das Schicksal des NDR hing an einem seidenen Faden: Das Bundesverwaltungsgericht hatte zu entscheiden, ob aus der damaligen Dreiländeranstalt für Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg eine Dreiländeranstalt, eine Zweiländeranstalt oder ob sie aufgelöst werden würde. Zwei Termine gab es für das Verfahren im Mai 1980. Die mündliche Verhandlung am 22. Mai und die Verkündung der Entscheidung am 28. Mai. Michael Wolf Thomas, damals Medienredakteur des NDR Hörfunks, erinnert sich an diesen auch für ihn selbst historischen Tag.

Eigentlich war alles ganz einfach:

  • Daumen hoch: Der NDR bleibt komplett erhalten
  • Daumen quer: Der NDR wird eine Zweiländeranstalt
  • Daumen runter: Der NDR wird aufgelöst

Der NDR als Dreiländeranstalt und zugleich Nachfolgeanstalt des NWDR existierte seit 1956. Immer wieder gab es politische Querelen, CDU und SPD versuchten, ihren Einfluss beim Personal und damit im Programm zu sichern. Unabhängige Journalisten bzw. jene, die sich nicht unterordnen wollten, wurden immer wieder angegriffen.

"Bunter Abend" des NWDR mit Lieselotte Malkowsky am 2. April 1950 im Deutschen Haus in Flensburg. © NDR Fotograf: Archiv Studio Flensburg Detailansicht des Bildes Schon die Auflösung des NWDR im Jahr 1955 war letztlich auch auf den nie überwundenen politisch-gesellschaftlichen Weltanschauungsgegensatz zurückzuführen zwischen jenen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig sahen (grob gesehen SPD, Minderheit in der CDU, Evangelische Kirche, Gewerkschaften, Teile der Liberalen) und jenen, die den Rundfunk in privater Hand bzw. klarer konservativ ausgerichtet sehen wollten (grob gesehen: Mehrheit in der CDU und FDP, Katholische Kirche, Wirtschaftsverbände). Nur durch das Bundesverfassungsgericht wurde das System unabhängig gehalten. In der Reihe Medienreport war dies vielfach Thema gewesen: Wachhund über die Freiheit des Volkes (26.03.1978, Audio) und Nur der Wahrheit verpflichtet (26.03.1978, Audio).

Erste Höhepunkte der Auseinandersetzungen waren im NDR die Diskussionen um den Chefredakteur Peter Merseburger, die lange verzögerte Neuwahl des Nachfolgers für Intendant Gerhard Schröder, die immer neuen Unzufriedenheiten mit Intendant Martin Neuffer und schließlich die Berichterstattung des NDR zum Bau des Atomkraftwerkes in Brokdorf.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Stoltenberg (CDU) kündigte den NDR-Staatsvertrag. Offizielle Begründung: Mangelnde Sparsamkeit. Letztlich ging es aber um die Unzufriedenheit mit dem Programm, die allerorts als Ursache gesehen und auch ironisiert wurde. Tagesprogramm Radio Kiel, 1981 (PDF) . Sofort entbrannte der Streit, ob diese Kündigung nur einen Austritt Schleswig-Holsteins aus dem NDR bedeutete, Niedersachsen und Hamburg also im NDR gebunden blieben. Oder ob es sich bei der Kündigung um eine Auflösungskündigung handelte, ob also mit dem Austritt Schleswig-Holsteins der NDR aufgelöst würde.

Niedersachsens Ministerpräsident Albrecht (CDU) wollte die Sache vorantreiben und kündigte den Vertrag ebenfalls („Eine Sache, fast so groß wie Gorleben“) und beantragte beim Bundesverwaltungsgericht die Feststellung, dass es sich um eine Auflösung des NDR handele. Damit überrollte er Stoltenberg, der durch die Kündigung in erster Linie nur den NDR Staatsvertrag zu seinen Gunsten ändern wollte.

Hamburgs Erster Bürgermeister Hans-Ulrich Klose (SPD) konnte nur verlieren: Hamburg würde des Senderstandortes verlustig, Arbeitsplätze wären verloren, es bliebe ein kleiner Stadtsender übrig. Also klagte Hamburg - Ziel: Austrittskündigung.

Es gab mehrere Verhandlungsrunden. Aus der Rückschau war die Sitzung im Gästehaus des Hamburger Senates am 23. Mai 1979 die erste Runde der drei Ministerpräsidenten, bei der wirklich alles auf den Tisch kam. Nach der Sitzung erschien Ministerpräsident Albrecht gut gelaunt, Ministerpräsident Stoltenberg mit hochrotem Kopf und Hamburgs Bürgermeister Klose kreideweiß. Der Grund: Eine Einigung erschien fast unmöglich, auch wenn sie es in einem sehr ruhigen Interview anders darstellten. Ernst Albrecht schloss nicht aus, dass der NDR Frequenzen, d.h. Programme abgeben muss. (23.05.1979, Audio). Niedersachsen sollte ein eigenes Radio bekommen Radio Niedersachsen, 1981 (PDF).

Nach einer Zwischenrunde in Tremsbüttel und Gesprächen in Hamburg scheiterten die Gespräche schließlich in Schneverdingen an der Forderung Ernst Albrechts nach einem eigenen Radio Niedersachsen. Gleich darauf aber einigten sich Albrecht und Stoltenberg auf einen Zweiländersender. Konkreten Fragen wich Albrecht aus: "Möglichst gute Programme" (1979, PDF).

Und der NDR? Er klagte auf Nichtigkeit der Kündigungen. So war die Lage bei Beginn der mündlichen Verhandlung in Berlin eher unübersichtlich: Formfehler oder Zerschlagung? (1980, PDF). Für den Medienredakteur war der Prozess mithin nicht eine normale Routineveranstaltung, sondern hochspannend und emotional.

Transitvisum zur Reise durch die DDR © Michael Wolf Thomas Fotograf: Michael Wolf Thomas Nach der Bahnreise mit dem Passieren der innerdeutschen Grenze, den Passkontrollen und der Visaausgabe in Schwanheide war am Vortag der mündlichen Verhandlung an eine ruhige Vorbereitung nicht zu denken. Polizei- und Krankenwagen rasten durch die Stadt: Die Berliner Kongresshalle war eingestürzt, ein Kollege des SFB kam ums Leben. 

Tag der Entscheidung: 28. Mai 1980, Bundesverwaltungsgericht, Berlin

Die mündliche Verhandlung am 22. Mai 1980 brachte keine Erkenntnisse darüber, wie das Bundesverwaltungsgericht entscheiden würde. Der Vorsitzende Richter Sendler betonte immer wieder, dass man alles hypothetisch prüfen müsse. Aber er verkündete dann doch zumindest den Tag der Entscheidung: 28. Mai 1980, Bundesverwaltungsgericht, Berlin. Also noch einmal zurück nach Hamburg über Schwanheide, dann wieder nach Berlin. Der SFB, mit dem das Sammelangebot an alle ARD-Anstalten ebenso wie mit dem WDR abgestimmt war, hatte einen ausrangierten Ü-Wagen in die kleine Seitenstraße zwischen Bahnhof Zoo und Bundesverwaltungsgericht platziert und eine Postleitung legen lassen.

Ehemaliges Bundesverwaltungsgericht in Berlin © Michael Wolf Thomas Fotograf: Michael Wolf Thomas Ehemaliges Bundesverwaltungsgericht in Berlin Die Ü-Wagen Kollegen des SFB legten ein Kabel mit Mikrophon und Kopfhörer auf den Flur vor dem großen Sitzungssaal und für die weiteren Beiträge statteten sie einen Nebenraum des Gerichts entsprechend aus. Über den Ü-Wagen und den Schaltraum des SFB gab es eine Dauerleitung zum NDR in Hamburg, von dem sich die angeschlossenen NDR-Programme und ARD-Sender die Beiträge vermitteln ließen.

Mit der Pressesprecherin war – mit Genehmigung durch den Vorsitzenden Richter – vereinbart, dass ich drei Minuten vor elf Uhr den Pressetext (Mai 1980, PDF) ausgehändigt bekam, ihn vertraulich behandeln und zunächst auf jeden Fall in den Sitzungssaal zu gehen hatte, bis die Urteilsverkündung begonnen hatte. Das signalisierbare Ergebnis kurz gefasst: Daumen waagerecht.

Dann aber war ich – gut vorbereitet, aber hörbar aufgeregt – frei, auf dem großen halligen Flur meinen ersten Beitrag abzusetzen. Er lief in der damaligen Live-Sendung "NDR 2 am Vormittag" (28.05.1980, Audio) aus Plön um 11 Uhr 21. Auf den Fluren des NDR, so wurde mir später erzählt, war die Erleichterung über das Austrittsurteil zu spüren, denn alle wussten, nun konnte wieder verhandelt werden.

Der zweite Beitrag aus Berlin, eine Sammelüberspielung an alle ARD Sender um 11:30 Uhr, wurde vom NDR in Hannover in seine Sendung "Funkbilder aus Niedersachsen" (28.05.1980, Audio) direkt übernommen.

Um 11.40 bekam dann die Sendung "Von Binnenland und Waterkant" (28.05.1980, Audio) in Schleswig-Holstein ihren Beitrag, anmoderiert von Annegret Ströh.

Aufstellung Sendeberichte © Michael Wolf Thomas Fotograf: Michael Wolf Thomas Um 12.05 gab es die nächste Sammelüberspielung, um 12.15 Uhr ein langes, ausführliches Gespräch mit dem WDR Mittagsmagazin, um 12.30 Uhr berichtete dann Wolfgang Rieger im "Kurier am Mittag" auf NDR 2, danach folgten noch SWF und HR sowie weitere Sammelüberspielungen. Das Leitungsbüro des NDR schickte mir später die links stehende Aufstellung.

Ein aufregender Tag. Die Rückfahrt startete um 17.13 Uhr im Bahnhof Zoo. Was hätte ich auch noch gern die ganzen Reaktionen direkt mitbekommen, aber die kommenden Wochen waren noch prall gefüllt.

Denn: Das salomonische Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eröffnete mit seinem Diktum neue Gesprächsspielräume. Schnell wurde ein neues Intendantenpaar (F.W. Räuker, Stellvertreter J.Plog) vom Rundfunkrat gewählt.

In einem Interview, für das auch noch Zeit war, äußerte sich Gerichtspräsident Sendler zum  Urteil (30.05.1980, Audio).

Und man einigte sich schon im Juli auf einen neuen Staatsvertrag aller drei Länder. Und eine Klage der Evangelischen Kirche hatte sich auch erledigt... (28.05.1980, Audio). Etwa ein Jahr später äußerte sich Gerhard Stoltenberg gegenüber dem Autor während eines Gesprächs in der Kieler Staatskanzlei durchaus sehr selbstkritisch, er habe seinerzeit Albrecht und auch den Aufwand für einen eigenen Sender falsch eingeschätzt.

Nur zwölf Jahre später wurde aus der DreiLänderAnstalt NDR mit Mecklenburg-Vorpommern die VierLänderAnstalt – mit einem für manche modellhaft liberalen NDR- Staatsvertrag.

Michael Wolf Thomas, 1980 © Michael Wolf Thomas Der Autor: Michael Wolf Thomas war seit 1967 freier und dann ab 1971 festangestellter Redakteur, Autor und Moderator im NDR Hörfunk und Leiter der Medienredaktion, der für alle infrage kommenden Sendungen des NDR, aber auch für andere ARD-Sender arbeitete (heute würde man sagen ARD-Medienexperte). 1989 wechselte Thomas ins Management und 1990 ins Fernsehen, wo er als Programmkoordinator am Umbau und Ausbau von N3 beteiligt war. Vor seiner Pensionierung war er sechs Jahre Leiter der NDR Unternehmensplanung. Er veröffentlichte diverse rundfunkpolitische Schriften und arbeitet zurzeit u.a. auch im Internet an seinem Familienforschungsprojekt „ZeitLebensZeiten“.

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Diskussion bei N 3 mit Radtke und Plog zum Thema

13.12.1978: Dr. Arthur Radtke und Jobst Plog, NDR Justitiar im NDR Fernsehen

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Funkhaus Hamburg vor dem Umbau, 1948 © NDR/Weidenbaum
 

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