NDR-Staatsvertrag
Geschlossen zwischen den Ländern Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Regelt die Aufgaben des NDR und seine Struktur.
Download startenDer NDR gewährleistet und fördert die berufliche Chancengleichheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Gleichstellung ist Teil der Unternehmenskultur im NDR. Grundlage für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist der NDR-Staatsvertrag. Die Gleichstellungsbeauftragten unterstützen den NDR in der Umsetzung. In der täglichen Arbeit gehören dazu:
Teil dieser modernen Unternehmenspolitik ist die Strategie Gender Mainstreaming. Hierbei werden die unterschiedlichen Perspektiven von Frauen und Männern in Planung, Entscheidung und Handlung des NDR einbezogen. Für den Einzelnen bedeutet dies, dass Lebensumstände im beruflichen Alltag besser berücksichtigt werden, für das Unternehmen bietet die ausgewogene Strategie qualitative Weiterentwicklung und Effizienz.
Gleichstellungsbeauftragte des NDR
Hugh-Greene-Weg 1
22529 Hamburg
Tel. (040) 4156 - 3584
Fax (040) 4156 - 3696