Dossier

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland

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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland

Meinungsfreiheit und Programmvielfalt waren in der deutschen Geschichte nicht immer selbstverständlich. Als die Nationalsozialisten Deutschland regierten, missbrauchten sie das Rundfunkmonopol des Staates zu Propagandazwecken. Auch in der DDR waren Fernsehen und Rundfunk nicht frei; der SED-Staat beanspruchte das Meinungsmonopol ohne Rücksicht auf die Lage und Bedürfnisse der Menschen. In der Bundesrepublik hat man aus dieser Vergangenheit gelernt, wenn auch anfangs nicht freiwillig. Es waren die alliierten Besatzungsmächte, die nach 1945 die alten Medienstrukturen in Deutschland zerschlugen, um neue, demokratische Sendeanstalten mit öffentlich-rechtlicher Verfassung zu gründen. Das Modell war so erfolgreich, dass es nach dem Untergang des Sozialismus auch in der ehemaligen DDR eingeführt wurde: Das System öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten als Garant für freie, unabhängige Programme.

Doch was heißt eigentlich öffentlich-rechtlich?
Nicht der Staat, sondern dessen gesellschaftliche und politische Gruppen nehmen die Aufsichtsfunktion in den Leitungsgremien wahr. Nicht der Staat finanziert die Programme, sondern die Hörer und Zuschauer, die dadurch Programme ohne Einfluss von Politik und Wirtschaft sicherstellen. Das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat auch heute nichts von seiner Attraktivität verloren. In der globalen Informationsgesellschaft sind unabhängige, freie Programme wichtiger denn je.

Nach der Überwindung zweier Diktaturen in Deutschland bedeutet Freiheit heute indessen nicht so sehr die Abwesenheit von Zwang, sondern die Möglichkeit, sich zu entscheiden. Öffentlich-rechtliche Programme - wie die Programme des NDR - gewährleisten diese freie Entscheidung jedes einzelnen Rundfunkteilnehmers dank eines hochwertigen und vielfältigen Angebots, das zu circa 90 Prozent aus Rundfunkgebühren finanziert wird.

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Dieser Artikel wurde ausgedruckt unter der Adresse: http://www.ndr.de/unternehmen/organisation/gebuehren/wissenswert/ndr992.html
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