Rundfunkgebühren

Die Rechtsgrundlagen der Rundfunkgebühren

Der gesetzliche Hintergrund

Die wichtigste rechtliche Grundlage für das duale Rundfunksystem in Deutschland ist der Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991. Dieser Staatsvertrag enthält in seinen Artikeln 1 bis 5 (Rundfunkstaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Rundfunkgebührenstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag) Grundsatzregelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk.

Auch die Satzung des Norddeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren unterliegt dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Sie gibt eine nähere Auskunft darüber, wer die Rundfunkgebühren einzieht, wie man sich anmelden kann und welche Zahlungsweisen zur Verfügung stehen.

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NDR-Staatsvertrag

Geschlossen zwischen den Ländern Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Regelt die Aufgaben des NDR und seine Struktur.

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