Rundfunkgebühren

Kurz zusammengefasst

Die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden in Deutschland zu circa 90 Prozent aus Rundfunkgebühren finanziert. Dies trifft auch auf die Programme des NDR zu. Den Hörern und Zuschauern garantiert dies Radio- und Fernsehprogramme, die unabhängig von Einflüssen durch Politik und Wirtschaft sind.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühr ist in §2 des "Rundfunkgebührenstaatsvertrages" verankert. Sie beträgt zurzeit 5,76 Euro für ein Radio- und 17,98 Euro für ein Fernsehgerät. Die Gebühr für beide Geräte zusammen beträgt ebenfalls 17,98 Euro.

Die Rundfunkgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sichern ein Programmangebot, das von wirtschaftlichen und politischen Einflüssen frei ist. Der NDR bietet acht Radioprogramme und das NDR Fernsehen aus vier Bundesländern. Dazu gibt es das Erste, das ZDF und die vier werbefreien Sender arte, Phoenix, den Kinderkanal und 3Sat. Die digitalen Programme der ARD und des ZDFsowie das Deutschlandradio. Und dazu noch alle dritten Fernsehprogramme und Radioprogramme der anderen Landesrundfunkanstalten.

Die Gebühren stellen jedoch kein unmittelbares Entgelt für die Nutzung bestimmter Programme dar. Grundsätzlich muss jeder, der ein Radio und/ oder einen Fernseher zum Empfang bereithält, Rundfunkgebühren zahlen. Ehepaare bezahlen in der Regel aber nur einmal für ihren Haushalt. In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft muss der Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte keine Gebühren zahlt, sein Autoradio zusätzlich anmelden. Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen (z.B. berufstätige Kinder) müssen ihre Geräte extra anmelden. Mitglieder von Wohngemeinschaften müssen sich einzeln anmelden, Geräte in Zweit- oder Ferienwohnungen müssen zusätzlich angemeldet werden. Das gilt übrigens auch für Wohnwagen. Autoradios sind dann zusätzlich anzumelden, wenn das Auto von Freiberuflern oder Selbstständigen gewerblich genutzt wird. Eine Befreiung von der Rundfunkgebühr kann aus sozialen Gründen gewährt werden (Gebührenbefreiung). Weitere Auskünfte zu Gebühren-Fragen gibt es unter der GEZ-Hotline 018 - 59995 0100 (6,5 Cent/Min. für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, Preise aus dem Mobilfunknetz können abweichen)

Die Rundfunkanstalten können die Höhe der Gebühr nicht selbst festlegen. Dies geschieht vielmehr in einem transparenten, mehrstufigen Verfahren, das auch den Anforderungen der EU gerecht wird: In der ersten Stufe melden die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) an. Der KEF gehören 16 unabhängige Finanz-, Wirtschafts- und Rundfunkexperten an. Sie überprüfen die Anmeldungen der Rundfunkanstalten und geben eine Empfehlung ab, ob und ggf. in welcher Höhe eine Gebührenanpassung erforderlich ist. Dabei prüft die KEF insbesondere, ob die Finanzanmeldungen der Sender gerechtfertigt sind und ob sie nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt wurden. Auf der Grundlage des KEF-Berichtes legen die Ministerpräsidenten der Länder die Gebühr in einem Staatsvertrag fest, der dann zum Inkrafttreten abschließend der Zustimmung aller 16 Länderparlamente bedarf.

In den vergangenen Jahren ist die Erhöhung der Rundfunkgebühr wesentlich moderater ausgefallen als vergleichbare Preissteigerungen im Medienbereich. Besonders massiv fällt der Preisanstieg bei den Filmeinkäufen und Sportrechten aus. Dazu ein Beispiel: Zahlten ARD und ZDF für die TV-Übertragungsrechte der Fußball-EM 2000 noch rund 14 Millionen Euro, so kosteten die Rechte für die Spiele im Jahre 2004 mit ca. 100 Millionen Euro bereits das Achtfache. Dass der NDR diese Kostensteigerungen mit relativ durchschnittlichen Anhebungen der Rundfunkgebühr weitgehend auffangen konnte, ist ein Beleg für effizientes Wirtschaften.

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