ARD, ZDF und Sie
Sie sorgen für ein gutes Programm, weil Sie Gebühren zahlen.
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Für eine Hörfunkgebühr können in Ausstellungs- und Geschäftsräumen beliebig viele Autoradios zu Prüf- und Vorführzwecken bereitgehalten werden. Dies gilt nur, wenn sich die Geräte auf ein und demselben Grundstück befinden. Für weitere Radio- oder Fernsehgeräte, die nicht den oben genannten Zwecken, sondern der Information oder Unterhaltung der Mitarbeiter dienen, sind jeweils pro Gerät Gebühren zu zahlen. Jedes Autoradio in Vorführwagen muss einzeln angemeldet werden.
Die Anmeldepflicht gilt auch für Empfangsgeräte in Kraftfahrzeugen. Rundfunkteilnehmer ist derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist. Ist das Kraftfahrzeug nicht zugelassen, gilt der Halter des Kraftfahrzeugs als Rundfunkteilnehmer.
Für gemeinsam genutzte Geräte im Haushalt muss nur einer zahlen. Das Autoradio zählt jedoch nicht zum Haushalt. Deswegen muss es extra von dem nicht angemeldeten Partner angemeldet werden (gilt nicht im Bundesland Hamburg).
Pro Haushalt müssen in der Regel nur ein Radio und ein Fernseher angemeldet werden. Alle anderen ausschließlich privat genutzten Geräte sind gebührenfrei. Nur in Sonderfällen müssen zusätzliche Geräte angemeldet werden: Wenn z.B. Jugendliche mit eigenem Einkommen oder Senioren mir ihrer Rente mit im Haushalt leben und dieses Einkommen den Sozialhilferegelsatz übersteigt. Auskünfte erteilt die GEZ.