Dossier

Stichworte G bis J

Gaststätten und Hotels

In Hotels und Gaststätten ist jedes Rundfunkgerät gebührenpflichtig und muss angemeldet werden. Dazu gehören auch Monitore und Lautsprecher, die in verschiedenen Räumen installiert sind, z.B. in Gästezimmern, Foyers, Frühstücksräumen, Seminarräumen und Fahrstühlen. Betriebe, mit bis zu 50 Zimmern zahlen für weitere Fernsehgeräte, Hörfunkgeräte und Lautsprecher, die sich in Gästezimmern befinden, die Rundfunkgebühr nur in Höhe von jeweils 50 Prozent. Betriebe mit über 50 Zimmern zahlen für Rundfunkgeräte in Gästezimmern die Rundfunkgebühr in Höhe von jeweils 75 Prozent.

Für Rundfunkgeräte in gewerblich vermieteten Ferienwohnungen und Appartements ist bei Betrieben mit bis zu 50 Wohnungen für die erste Wohnung die volle Rundfunkgebühr zu zahlen und ab der zweiten Wohnung jeweils 50 Prozent der Gebühr. Bei Betrieben mit mehr als 50 Wohnungen sind ab der zweiten Wohnung jeweils 75 Prozent der Gebühr zu zahlen.

Gebührenhöhe

Seit dem 1. Januar 2009 beträgt die Rundfunkgebühr für
Radio/Neuartiges Rundfunkgerät: € 5,76
Fernsehen: € 17,98
Radio und Fernsehen: € 17,98

Gewerbetreibende, Freiberufler, und Selbständige

Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbständige und Unternehmen müssen für alle Rundfunkgeräte in Arbeitsräumen und in ihren geschäftlich genutzten Kraftfahrzeugen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden und die Geräte in den privaten Räumen bereits angemeldet sind.

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Die GEZ ist eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens. Sie nimmt für diese Rundfunkanstalten den Gebühreneinzug wahr. Ihre Hauptaufgaben liegen dabei in der Verwaltung der Rundfunkteilnehmerkonten.

Direkt zur GEZ

Internet-PC

Ab 1.1.2007 bleiben PCs im gewerblichen Bereich weiter von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig herkömmliche Hörfunk- und Fernsehgeräte bereitgehalten werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein, aber ein multimediafähiger PC vorgehalten werden, so ist dafür eine monatliche Rundfunkgebühr in der Höhe von 5,76 Euro zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der insgesamt vorhandenen PCs. Ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb oder ein Selbständiger kann für bereitgehaltene Internet-PCs also allenfalls mit einem Betrag von 5,76 Euro im Monat belastet werden.

Im ausschließlich privaten Bereich sind neuartige Rundfunkempfangsgeräte gebührenfrei, wenn bereits für entsprechende Erstgeräte Rundfunkgebühren entrichtet werden.

Links

Sie sorgen für ein gutes Programm, weil Sie Gebühren zahlen.

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