ARD, ZDF und Sie
Sie sorgen für ein gutes Programm, weil Sie Gebühren zahlen.
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Bei allen Banken und Sparkassen erhalten Sie Anmeldeformulare für Ihre privaten oder gewerblich genutzten Rundfunkempfangsgeräte. Sie haben aber auch die Möglichkeit, das Anmeldeformular bei der GEZ runterzuladen oder gleich online auszufüllen und anzumelden.
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Bei allen Banken und Sparkassen erhalten Sie Änderungsformulare für Ihre privaten oder gewerblich genutzten Rundfunkempfangsgeräte. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Änderungsformulare bei der GEZ runterzuladen oder gleich online auszufüllen.
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Stellt der Arbeitgeber Radio und/oder Fernseher zur Verfügung, so muss er diese Geräte anmelden und Gebühren zahlen. Wenn ein Arbeitnehmer sein eigenes Gerät an den Arbeitsplatz mitbringt, muss er dies ebenfalls anmelden, auch dann, wenn er für zu Hause schon Gebühren bezahlt. Das gilt übrigens auch für tragbare Radios und Fernseher, die nicht ständig am Arbeitsplatz bleiben, sondern nur vorübergehend mitgenommen werden.
So werden Ihre Gebühren aufgeteilt:
NDR (ARD): 12,51 €
ZDF: 4,74 €
DeutschlandRadio: 0,39 €
Landesmedienanstalten: 0,34 €
(Stand 01. Januar 2009)
Studenten und Auszubildende, die bereits in einer eigenen Wohnung, in einer WG o.ä. leben, sind gebührenpflichtig. Maßgeblich für die Gebührenpflicht von Studenten und Auszubildenden, die noch im Haushalt der Eltern wohnen, ist ein eigenes Einkommen, das den einfachen Sozialhilferegelsatz übersteigt.
Die Rundfunkgebührenbeauftragten des NDR gehen von Tür zu Tür und führen Gebührenkontrollen durch - im Interesse all derer, die ihre Rundfunkgebühren zahlen. Ziel ist, dass nicht die große Mehrheit der Bevölkerung für einige Schwarzseher mitzahlen muss. Die Rundfunkgebührenbeauftragten besuchen Privathaushalte und Unternehmen und überprüfen, ob alle Rundfunkempfangsgeräte richtig und vollständig angemeldet sind. Sie beraten Sie gerne und nehmen An- und Änderungsmeldungen, niemals aber Bargeld oder Schecks entgegen.
Von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können:
Nähere Informationen hierzu erteilt die GEZ in Köln.
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Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereitgehalten wird.