Rundfunkgebühren

Datenschutz im NDR

Das Grundgesetz gewährleistet die Unabhängigkeit des Rundfunkwesens. Die Unabhängigkeit des Rundfunkwesens drückt sich in der Staatsferne insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Zur Gewährleistung der Staatsferne des Rundfunks besitzt der NDR datenschutzrechtliche Autonomie. Der Datenschutz im NDR wird durch ein NDR-eigenes Kontrollorgan gewährleistet: Der Verwaltungsrat bestellt für die Dauer von fünf Jahren einen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei der Tätigkeit des NDR. Diese Überwachungspflicht und -kompetenz erstreckt sich auch auf Dritte, die im Auftrage des NDR tätig werden. Der Datenschutzbeauftragte besitzt gegenüber Mitarbeitern des NDR ein uneingeschränktes Auskunfts-, Zugangs- und Einsichtsrecht. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich an den Datenschutzbeauftragten mit datenschutzrechtlichen Anliegen wenden.

Auch die Kontrolle der GEZ - soweit es Rundfunkteilnehmer des NDR betrifft - gehört zu den Zuständigkeiten des Datenschutzbeauftragten des NDR. In der GEZ unterstützt eine betriebliche Datenschutzbeauftragte den Datenschutzbeauftragten des NDR.

Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Datenschutzbeauftragten des NDR ist § 41 NDR Staatsvertrag. Soweit der NDR Staatsvertrag keine Regelungen trifft, gilt für den ganzen NDR - also auch für Betriebsteile des NDR in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein - das Hamburgische Datenschutz­gesetz.

Adressen:
Norddeutscher Rundfunk
Datenschutzbeauftragter
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Telefon (040) 4156-0

GEZ
Datenschutzbeauftragte Kerstin Arens
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Telefon (0221) 5061-0

Datenschutz im Umfeld des NDR
Datenschutzrechtliche Belange, die nicht unmittelbar oder mittelbar den NDR betreffen, werden in den vier Staatsvertragsländern durch Landesbeauftragte für den Datenschutz wahrgenommen. Es sind dies in der Freien und Hansestadt Hamburg der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Hartmut Lubomierski, in Mecklenburg-Vorpommern der Landes­beauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, Herr Karsten Neumann, in Niedersachsen der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Herr Burkhard Nedden, und in Schleswig-Holstein der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein und Direktor des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz (ULD), Herr Dr. Thilo Weichert.

Der Datenschutzbeauftragte des NDR und die vier Landesbeauftragten für den Datenschutz des NDR Staatsvertraggebiets arbeiten kollegial und vertrauensvoll zusammen.

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