ARD, ZDF und Sie
Sie sorgen für ein gutes Programm, weil Sie Gebühren zahlen.
Link in neuem Fenster öffnen5. Wer muss welche Geräte in einer Wohngemeinschaft anmelden?
Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft muss für die Rundfunkgeräte in seinem Wohnraum Rundfunkgebühren zahlen.
Hat ein Mitglied der Wohngemeinschaft nur ein Autoradio oder nur ein neuartiges Rundfunkgerät,so unterliegt dieses - als Erstgerät - der Anmeldepflicht.
Für Rundfunkgeräte in gemeinschaftlich genutzten Räumen gelten alle Bewohner als Rundfunkteilnehmer. Hier genügt es jedoch, wenn ein Mitglied der Wohngemeinschaft diese Geräte anmeldet und die Gebühren zahlt.