Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Rundfunkgebühren

1. Muss ich seit 01.01.2007 für meinen internetfähigen PC zusätzliche Gebühren bezahlen?

Ja – aber nur dann, wenn Sie bisher weder ein Hörfunk- noch ein Fernsehgerät angemeldet haben. Wenn jedoch schon eines dieser Geräte angemeldet ist, gilt der internetfähige PC als gebührenfreies Zweitgerät.   

Sollten Sie als Freiberufler Ihren häuslichen PC für berufliche Tätigkeiten nutzen, werden für diesen zusätzlich € 5,76 Grundgebühr fällig. Dies gilt jedoch nur dann, wenn Sie andere gewerblich genutzte Rundfunkgeräte (z.B. im Büro oder im Kfz) - zusätzlich zu Ihren rein privat genutzten Geräten - nicht schon angemeldet haben. 

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