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Wer legt den Rundfunkbeitrag fest?

Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von einer oder von den Rundfunkanstalten festgelegt. Es gibt vielmehr ein transparentes, mehrstufiges Verfahren, bei dem in einem ersten Schritt die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf ermitteln und diesen bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) anmelden. Die KEF, der 16 unabhängige Finanz-, Wirtschafts- und Rundfunkexperten angehören, überprüft die Anmeldungen und gibt eine Empfehlung ab, ob und ggf. in welcher Höhe eine Beitragsanpassung erforderlich ist. Auf der Grundlage des KEF-Berichts legen die Ministerpräsidenten der Länder dann die Höhe des Beitrags in einem Staatsvertrag fest. Um Inkrafttreten zu können, benötigt dieser Staatsvertrag die Zustimmung aller 16 Landesparlamente.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verankert, die Höhe des Beitrags regelt der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Sie beträgt zzt. monatlich 17,98 €, unabängig von der Anzahl der Geräte in einer Wohnung.

Die Finanzierung über den Rundfunkbeitrag sichert ein Programmangebot, das frei von wirtschaftlichen und politischen Einflüssen ist. Für derzeit knapp 18 € im Monat stehen den Menschen in Norddeutschland die NDR Radioprogramme, das NDR Fernsehen, Das Erste, ZDF, Arte, 3sat, PHOENIX, der Kinderkanal KI.KA, mehrere Digitalkanäle, das Deutschlandradio sowie weitere Radio-, Fernseh- und Onlineangebote anderer ARD-Sender zur Verfügung.

Aber es gibt noch mehr für den Beitrag. So unterhält der NDR mit dem NDR Sinfonieorchester, der NDR Radiophilharmonie, der NDR Bigband und dem NDR Chor vier Musikensembles von internationalem Ruf, die sich auch in der musikalischen Früherziehung für Kinder stark engagieren. Und mit seinem Engagement bei der Film- und Musikförderung sowie als gefragter Medienpartner bei Ausstellungen, klassischen Musik- und regionalen Traditionsveranstaltungen unterstützt der NDR auf vielfältige Weise die norddeutsche Kulturszene.

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