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Wer legt die Rundfunkgebühren fest?
Die Höhe der Rundfunkgebühr wird nicht von einer oder von den Rundfunkanstalten festgelegt. Es gibt vielmehr ein transparentes, mehrstufiges Verfahren, bei dem in einem ersten Schritt die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf ermitteln und diesen bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) anmelden. Die KEF, der 16 unabhängige Finanz-, Wirtschafts- und Rundfunkexperten angehören, überprüft die Anmeldungen und gibt eine Empfehlung ab, ob und ggf. in welcher Höhe eine Gebührenanpassung erforderlich ist. Auf der Grundlage des KEF-Berichts legen die Ministerpräsidenten der Länder dann die Gebühr in einem Staatsvertrag fest, der zum Inkrafttreten der Zustimmung aller 16 Landesparlamente bedarf.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühr ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag verankert, die Höhe der Rundfunkgebühr regelt der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. 16 Sie beträgt zzt. monatlich 5,76 € für ein Radiogerät und 17,98 € für einen Fernseher. Die Gebühr für beide Geräte zusammen beträgt ebenfalls 17,98 € monatlich.
Die Finanzierung über die Rundfunkgebühren sichert ein Programmangebot, das frei von wirtschaftlichen und politischen Einflüssen ist. Für derzeit knapp 18 € im Monat – oder 60 Cent pro Tag - stehen den Menschen in Norddeutschland acht NDR Radioprogramme, das NDR Fernsehen, Das Erste, ZDF, Arte, 3sat, PHOENIX, der Kinderkanal KI.KA, mehrere Digitalkanäle, das Deutschlandradio sowie weitere Radio- und Fernsehprogramme anderer ARD-Sender zur Verfügung.
Aber es gibt noch mehr für die Gebühr, z.B. im kulturellen Bereich. So unterhält der NDR mit dem NDR Sinfonieorchester, der NDR Radiophilharmonie, der NDR Bigband und dem NDR Chor nicht nur vier Klangkörper von internationalem Ruf, sondern engagiert sich u. a. auch bei der Musik- und Filmförderung in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.