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Welche Aufgaben haben Intendant und Aufsichtsgremien des NDR?

Der Rundfunkrat vertritt in erster Linie die Interessen der Allgemeinheit, soweit es sich um das Programm handelt. Er besteht aus höchstens 58 Mitgliedern, die von politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Organisationen und Gruppen entsendet werden. Welche Organisationen und Gruppen das sind, regelt der NDR-StV. Zu den weiteren Aufgaben des Gremiums gehören u. a. die Genehmigung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses sowie die Wahl und Abberufung von Intendant, dessen Stellvertreter und Verwaltungsrat.

Die Landesrundfunkräte, die aus den Rundfunkratsmitgliedern des jeweiligen Landes gebildet werden, überwachen die Einhaltung der Programmanforderungen für die jeweiligen Landesprogramme. Außerdem nehmen sie u. a. Stellung zum Entwurf des Wirtschaftsplans soweit die Belange des Landesfunkhauses betroffen sind.

Der Verwaltungsrat, der zwölf Mitglieder umfasst, überwacht die Geschäftsführung des Intendanten. Dies gilt allerdings nicht für die inhaltliche Gestaltung des Programms, die allein vom Rundfunkrat bzw. von den Landesrundfunkräten überwacht wird. Der Verwaltungsrat stellt darüber hinaus u. a. Wirtschaftsplan, Jahresabschluss und Entwicklungsplan des NDR fest, erlässt die Finanzordnung und unterbreitet dem Rundfunkrat Vorschläge für die Wahl bzw. Abberufung des Intendanten und dessen Stellvertreter.

Der Intendant leitet den NDR. Gewählt wird er vom Rundfunkrat auf Vorschlag des Verwaltungsrats. Mit seinem Stellvertreter und den Direktoren berät der Intendant die Angelegenheiten des NDR. Er sorgt u. a. dafür, dass das Programm den Programmanforderungen entspricht und ist gerichtlich sowie außergerichtlich gesetzlicher Vertreter der Rundfunkanstalt.

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