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Wie finanziert sich der NDR?

Im Rahmen des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland haben die 16 Bundesländer in Artikel 1, dem Rundfunkstaatsvertrag, u. a. die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geregelt.

Danach setzt sich die Finanzierung aus dem Rundfunkbeitrag sowie Werbe- und sonstigen Einnahmen zusammen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert sich zu ca. 90 % aus den Rundfunkbeiträgen. Das gilt auch für den NDR. Dabei muss der Rundfunk finanziell so ausgestattet werden, dass er seine verfassungsgemäßen und gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann. Laut Bundesverfassungsgericht müssen insbesondere der Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet sein (Bestands- und Entwicklungsgarantie).

Das solidarfinanzierte System wurde am 1. Januar 2013 von der Gebühr auf den Beitrag umgestellt. Bis dahin war die Gebühr an die Rundfunkgeräte gekoppelt, seither gilt: eine Wohnung – ein Beitrag.

Der NDR ist verpflichtet,  "bei seiner Wirtschaftsführung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (...)" zu beachten (§ 31 Abs. 2 NDR-StV). Grundlagen der Wirtschaftsführung sind die Finanzordnung, eine mehrjährige Finanzplanung, der Entwicklungsplan und der jährliche Wirtschaftsplan.

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