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Wem gehört der NDR?

Der NDR ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Ziel und Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, mit seinen Programmen zur freien Meinungsbildung beizutragen. Gesetzliche Grundlage für den NDR ist der Staatsvertrag (NDR-StV), der Aufgaben, Organisation und gesellschaftliche Kontrolle der Rundfunkanstalt regelt.

Als "gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts" hat der NDR das Recht der Selbstverwaltung. Organe der Selbstverwaltung sind der Rundfunkrat, die Landesrundfunkräte, der Verwaltungsrat und der Intendant. Aufgaben und Befugnisse der Organe sind im NDR-StV festgeschrieben. Weitere Regelungen und Ausführungsbestimmungen sind in der NDR Satzung und in der Geschäftsordnung festgelegt. Die Rechtsaufsicht über den NDR führen die Regierungen der Staatsvertragsländer, die Finanzkontrolle erfolgt durch deren Rechnungshöfe.

Gegründet wurde der NDR 1955 von den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg, mit der Unterzeichnung des neuen Staatsvertrages kam Mecklenburg-Vorpommern 1991 als viertes Staatsvertragsland hinzu.

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