Im einzelnen stellt sich der Datenschutz für Rundfunkteilnehmer folgendermaßen dar:
Der NDR ist nach dem Rundfunkgebühren-Staatsvertrag berechtigt, bei den Rundfunkteilnehmern personenbezogene Daten für den Zweck des Rundfunkgebühreneinzugs zu erheben und zu speichern.
Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland) verarbeitet im Auftrag der ARD-Landesrundfunkanstalten, zu denen der NDR gehört, die beim Gebühreneinzug anfallenden personenbezogenen Daten von Rundfunkteilnehmern.
Für den NDR und die GEZ sind Rundfunkgebühren-Beauftragte tätig. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der Rundfunkgebührenpflicht. Die Beauftragten sind berechtigt, Auskünfte gemäß § 4 Rundfunkgebühren-Staatsvertrag zu verlangen und Anzeigen über das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten nach § 3 Abs. 1 Rundfunkgebühren-Staatsvertrag entgegen zu nehmen. Die Gebührenbeauftragten müssen sich bei ihrer Tätigkeit mit ihrem GEZ-Dienstausweis ausweisen.
Runfunkteilnehmer können Anträge zur Änderung ihres Teilnehmerverhältnisses richten an:
Norddeutscher Rundfunk
Abteilung Rundfunkgebühren
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (018 05) 11 77 64 (12 Cent pro Minute)
Fax (040) 4156 - 8211 oder (040) 4156 - 3233
oder
GEZ
Postfach 11 03 63
50403 Köln