Sport-Idole des Nordens - Legenden
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Seit 2007 nicht mehr aktiv: Jan Ullrich.
Fünf Jahre nach seinem Karriere-Ende ist Jan Ullrich als Doping-Sünder verurteilt worden. Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne sprach den ehemaligen Radstar aus Rostock am Donnerstag wegen dessen Verstrickungen in die Affäre um den mutmaßlichen Doping-Arzt Eufemiano Fuentes schuldig. Ullrich wurde zu einer zweijährigen Sperre rückwirkend vom 22. August 2011 verurteilt. Nach Ansicht des CAS ist eine Zusammenarbeit Ullrichs mit Fuentes spätestens zum 1. Mai 2005 bewiesen. Daher würden alle Ergebnisse von diesem Tag an aus den Ergebnislisten gestrichen. Neben Platz drei bei der Frankreich-Rundfahrt im selben Jahr betrifft dies auch Ullrichs Sieg bei der Tour de Suisse 2006. Ullrich kommentierte das Urteil bislang nicht, kündigte jedoch eine "zeitnahe" Erklärung an.
Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, bezeichnete das Urteil als "deutlich". "Es ist bedauerlich, dass Jan Ullrich nicht vorher die Chance ergriffen hat, um von sich aus Klarheit zu schaffen. Wir hoffen auch in seinem eigenen Interesse, dass er zumindest jetzt einsichtig ist und sich entsprechend erklärt. Dieses Urteil hat gerade im Zusammenhang mit der Contador-Entscheidung abschreckende Signalwirkung." Der Heidelberger Dopingexperte Werner Franke äußerte sich gewohnt bissig. "Ich lache mich kaputt über die CAS-Richter und den Sport, der sich mit Dopingsündern verbündet. Das Urteil war seit Jahren überfällig und ist viel zu weich für all das Zeug. Es hat lange gewährt, man kann es aber nicht gut nennen. Jan Ullrich ist doch über 20-mal alleine zum Blutdoping zu Fuentes gefahren", sagte der Molekularbiologe.
Der heute 38-jährige Ullrich, Sieger der Frankreich-Rundfahrt 1997, war unmittelbar vor der Tour de France 2006 von seinem Team T-Mobile suspendiert und später entlassen worden, da er als mutmaßlicher Kunde des spanischen Arztes Fuentes galt. Im Februar 2007 beendete der Radstar offiziell seine Karriere. 2006 waren bei Fuentes unter anderem Blutbeutel sichergestellt worden, die per DNA-Abgleich Ullrich zugeordnet werden konnten. Das Bundeskriminalamt hatte außerdem wegen Geldzahlungen in Höhe von 80.000 Euro ermittelt. Im zivilrechtlichen Verfahren hatte Ullrich mit der Staatsanwaltschaft Bonn gegen Zahlung von 250.000 Euro eine Einstellung der Ermittlungen erwirkt. Sportjuristisch war Ullrich bislang nicht belangt worden.
Abgelehnt hat der CAS indes den Antrag des Radsportweltverbandes UCI, Ullrich als Wiederholungstäter mit einer lebenslangen Sperre für alle Tätigkeiten im Radsport zu belegen. Das erste Dopingvergehen des gebürtigen Rostockers im Jahr 2002 sei durch eine Einnahme von Amphetaminen außerhalb der Wettkampfzeit zu erklären. Ein Verstoß sei hier aber nur gegeben, wenn dies während der Wettkampfzeit geschehe, schrieb der CAS in der Urteilsbegründung. Damals hatte der Bund Deutscher Radfahrer Ullrich wegen Medikamentenmissbrauchs für sechs Monate gesperrt.