Noka Serdarusic im Porträt
Serdarusic hat als Trainer mit dem THW Kiel 25 Titel geholt. mehr
Der ehemalige Kieler Trainer Zvonimir Serdarusic (l.) sowie der angeklagte ehemalige Manager Uwe Schwenker (r.) wurden freigesprochen. Nun geht es in die Revision.
Im Kieler Handball-Prozess um die mutmaßliche Manipulation des Champions-League-Finalrückspiels 2007 zwischen dem THW Kiel und der SG Flensburg-Handewitt droht ein juristisches Nachspiel. "Ich bestätige, dass die Staatsanwaltschaft Kiel die Revision beantragt hat", sagte Oberstaatsanwältin Birgit Heß am Mittwoch der NDR 1 Welle Nord. Ob es tatsächlich zu einer Revison vor dem Bundesgerichtshof (BGH) kommt, entscheidet Oberstaatsanwalt Axel Goos nach Einsicht der schriftlichen Urteilsbegründung. "Das ist ein ganz normaler Vorgang, dass die Staatsanwaltschaft die Frist nutzt, damit war zu rechnen", zeigte sich Marc Langrock als Verteidiger des früheren THW-Trainers Zvonimir Serdarusic in einer ersten Reaktion gelassen.
Wie lange das Revisionsverfahren dauert, ist schwer absehbar. Zunächst hat Richter Matthias Wardeck zwei Monate Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung. Danach bleibt der Staatsanwaltschaft ein Monat zur schriftlichen Begründung eines Revisionsantrags. Im Falle einer Revision erhält zunächst der Generalbundesanwalt Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst danach entscheidet der 5. Strafsenat beim BGH in Leipzig über den Revisionsantrag. "Das Verfahren kann ein halbes Jahr dauern", sagte Gerichtssprecherin Rebekka Kleine. Sollte der BGH Verfahrensfehler entdecken, müsste der Strafprozess vor dem Landgericht Kiel neu aufgerollt werden. Möglich ist auch, dass nur Teile des Verfahrens neu verhandelt werden.
Das Kieler Landgericht hatte Ex-THW-Manager Uwe Schwenker und Serdarusic am vergangenen Donnerstag nach viermonatigem Prozess vom Vorwurf der Bestechung, der Untreue und des Betrugs freigesprochen. Die 5. Große Strafkammer sah es nicht als erwiesen an, dass die beiden einstigen THW-Macher die Partie gegen Flensburg manipuliert haben sollen. Das hatte die Staatsanwaltschaft dem Duo vorgeworfen. Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert. "Die Kammer ist nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugt, allerdings ist sie auch nicht von der Unschuld überzeugt", hatte der Vorsitzende Richter Matthias Wardeck gesagt. Es sei ein reiner Indizienprozess gewesen, so der Richter.