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Datenschützer beschränken Taxi-Videoüberwachung

von Christoph Heinzle, NDR Info

Taxis am Taxistand © dpa Fotograf: Maurizio Gambarini Detailansicht des Bildes In Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen werden Taxifahrgäste bereits mit Kameras überwacht. Die deutschen Datenschützer haben sich auf enge Grenzen für den Einsatz von Videokameras in Taxis verständigt. Eine ständige Aufzeichnung der Fahrgäste zur Abschreckung von Gewalttätern ist nach Informationen von NDR Info nur im Notfall erlaubt. Für völlig unzulässig erklärten die Datenschützer Aufnahmen des Taxiumfeldes, um etwa Unfälle zu dokumentieren. Die Taxiunternehmer protestieren gegen die engen Grenzen. In Norddeutschland gibt es Videoüberwachung in Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen. In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit keine Anlagen eingebaut.

Leben retten durch Kameras

Taxiunternehmer Uwe Nowak aus Elmshorn setzt seit drei Jahren auf Videoüberwachung. Er zog damit Konsequenzen aus mehreren Überfällen auf Taxifahrer damals in der schleswig-holsteinischen Stadt vor den Toren Hamburgs. Eine kleine Kamera zeichnet auf, was sich in den Wagen abspielt. Ihm gehe die Sicherheit seiner Fahrer vor, so Nowak. "Wenn nur ein Leben eines Taxifahrers gerettet werden kann, dann bin ich schon dafür, dass ständig aufgezeichnet wird." Seitdem sei nichts mehr passiert, sagt Nowak, der von der abschreckenden Wirkung der Kameras überzeugt ist. Beschwerden von Fahrgästen gebe es nicht, sondern im Gegenteil viel Verständnis. "Wir haben die Fahrzeuge von außen gekennzeichnet. Und die Fahrgäste, die es ehrlich meinen, haben damit kein Problem."

Permanente Aufzeichnung nicht zulässig

Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit © datenschutz.hamburg.de Detailansicht des Bildes Datenschützer Johannes Caspar: Videos dürfen höchstens 15 Sekunden lang sein. Doch die ständige Aufzeichnung in Taxis, wie sie Nowak praktiziert, soll es nicht mehr geben. Nach Informationen von NDR Info hat sich der "Düsseldorfer Kreis" der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern auf die strikte Linie festgelegt, die nun gemeinsam umgesetzt werden soll. "Ganz entscheidend ist, dass keine permanente Aufzeichnung während der Fahrt stattfindet", betont der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, "das heißt eine kurze Sequenz der Aufnahme während des Einsteigens ist möglich. Das kann ein Standbild sein, aber auch eine Videosequenz von maximal 15 Sekunden Länge." Außerdem müsse an den Fahrzeugen ein sichtbarer Hinweis auf die Videoaufzeichnung angebracht werden.

Keine Außenkameras erlaubt

Dem Plan von Versicherungen, mit Außenkameras zur Klärung eines Unfallgeschehens beizutragen, erteilten die Datenschützer eine Absage. "Das würde zur absoluten Digitalisierung des Straßenverkehrs führen. Hier gibt es Grenzen", so Caspar. "Dass der öffentliche Straßenverkehrsraum permanent von Einzelkameras in Pkw überwacht werden sollte, ist eine Vorstellung, die mit dem Datenschutzrecht nicht zu vereinbaren ist."

Protest der Taxiunternehmer

Michael Müller vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband © BZP Detailansicht des Bildes Verbandspräsident Michael Müller fordert mehr Spielraum für die Überwachung. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband hält die Grenzen der Datenschützer für zu eng und praxisfern. Verbandspräsident Michael Müller sagte NDR Info, die zugelassenen Möglichkeiten reichten nicht. So sei es derzeit technisch nicht möglich, die Aufzeichnung mit dem Schließen der Wagentür zu koppeln. Außerdem könnten sich mögliche Gewalttäter auf die kurze Aufnahme einstellen und beim Einsteigen den Kopf wegdrehen. Gemessen an der massenhaften Videoüberwachung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Tankstellen oder Kaufhäusern könne man die Einschränkungen für Taxis trotz vermehrter Übergriffe auf Fahrer "nicht nachvollziehen". 

Gemeinsames Gespräch gefordert

Müller forderte ein Gespräch zwischen Unternehmern und Datenschützern über die Videoüberwachung im Innenraum und Umfeld von Taxis. "Hier müssen die Praktiker mit an den Tisch", sagte der Verbandspräsident. Nötig sei eine gemeinsame Lösung "in der Abwägung Datensicherheit und Datenschutz, gleichzeitig aber auch Lebensschutz und Sicherheitsschutz im Straßenverkehr". An einer kurzfristigen Lösung habe man hohes Interesse, so Müller. Und sie sei machbar, wenn man bereit sei, an einen Tisch zu kommen.

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Dieser Artikel wurde ausgedruckt unter der Adresse: http://www.ndr.de/regional/taxivideo101.html
Autor
Christoph Heinzle © NDR Fotograf: Klaus Westermann
 

Christoph Heinzle

NDR Info

Eine Kurz-Vita des NDR Info Redakteurs. mehr