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Eindrücklich: Die Hamburger Feuerwehr zeigt an einer Schaufensterpuppe, was ein fehlgeleiteter Böller bewirken kann.
Die Feuerwehren im Norden haben vor den Gefahren des Silvester-Feuerwerks gewarnt. Raketen und Böller seien gefährlich, wenn man sie nicht richtig anwende, sagte Hamburgs Feuerwehrsprecher Manfred Stahl. Er wies darauf hin, dass sogenannte Polenböller verboten sind. Das illegal in Osteuropa hergestellte Feuerwerk enthalte meist zu viel Schwarzpulver und entfalte daher eine große Sprengkraft. Auch selbst gebastelte Raketen könnten zu lebensgefährlichen Verletzungen führen.
In den vergangenen Tagen gab es bereits mehrere schwere Unfälle. In Torgelow in Mecklenburg-Vorpommern verletzte sich ein 51-Jähriger durch einen Silvesterböller so schwer an der Hand, dass er verblutete. Im niedersächsischen Meppen schwebte ein Zwölfjähriger tagelang in Lebensgefahr, nachdem er bei der Explosion eines selbst gebauten Sprengsatzes von einem Metallsplitter am Kopf getroffen worden war.
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) warnte ebenfalls vor selbst gebasteltem Feuerwerk und dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper. "Diese Pyrotechnik ist mit extrem hohen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei richtiger Handhabung zu schweren Verletzungen führen", sagte Caffier. Er wies darauf hin, dass die Einfuhr solcher Sprengkörper strafbar ist. Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern warb für die Teilnahme an der Aktion "Bäume statt Böller". Die Menschen sollten mit dem Kauf einer Waldaktie etwas für die Umwelt tun. Die Bundesbürger geben pro Jahr mehr als 100 Millionen Euro für Feuerwerkskörper aus. In den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind es neun Millionen Euro.
In Hamburg warnte die Feuerwehr vor allem davor, Sprengkörper in den Jackentaschen zu tragen. Ein am Körper explodierendes Feuerwerk sei besonders gefährlich, sagte Feuerwehrsprecher Manfred Stahl. Der Böller-Vorrat sollte am besten in einer separaten Tragetasche transportiert werden. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) wird in der Silvesternacht in Hamburg mit mehr als 60 ehrenamtlichen Helfern im Einsatz sein, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Die Helfer werden sich zwischen Hafen und Reeperbahn um Verletzte und Kranke kümmern. Das DRK rechnet nach eigenen Angaben vor allem mit Verletzungen durch Knallkörper. Im vergangenen Jahr musste die Hamburger Feuerwehr in der Silvesternacht zu rund 1.000 Einsätzen ausrücken.
Auch in Schleswig-Holstein ist die Silvesternacht die Nacht mit den meisten Einsätzen. Die Brandschützer empfahlen deshalb einen vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Auf den Nordseeinseln Sylt und Amrum ist das Knallen zu Silvester komplett verboten, auf Föhr und Pellworm im Umkreis von mehrerern Hundert Metern um reetgedeckte Häuser.
In Niedersachsen haben zahlreiche Gemeinden das Knallen zu Silvester verboten, um ihre historischen Innenstädte zu schützen. Unter anderem in den Stadtkernen von Duderstadt, Bad Gandersheim, Northeim, Hessisch Oldendorf, Osterode und Goslar darf zum Jahreswechsel kein Feuerwerk gezündet werden. In Goslar ist es auch verboten, Sprengkörper in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und Kindertagesstätten abzubrennen. Auch im Nationalpark Harz gilt zum Schutz der Natur ein striktes Knallerverbot. Ranger überwachen nach Angaben eines Nationalparksprechers das Verbot.
Achten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf die angegebenen Gefahrenklassen. Für Privatleute sind die Klassen I und II ohne Auflagen erlaubt (Feuerwerksspielwaren sowie Kleinfeuerwerk). Beachten Sie unbedingt auch das aufgedruckte Prüfzeichen BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) und die dazugehörige Identifikationsnummer. Fehlen diese Angaben, sollten Sie die Finger von den Feuerwerkskörpern lassen. Verwenden Sie niemals selbstgebastelte Böller!
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur in der Zeit vom Silvesterabend, 18 Uhr, bis zum Neujahrsmorgen, 1 Uhr, erlaubt. Die Abgabe der Böller darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.
Lesen Sie sich die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch bei einem Tischfeuerwerk ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen etwa in geschlossenen Räumen ausdrücklich erlaubt ist.
Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen aller Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten.
Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen Ihrer Wohnung. Auch Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen sollten geschlossen sein, damit keine Raketen oder Böller hineinfliegen und unter Umständen Brände auslösen können.
Die meisten Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien angezündet werden. Das Abbrennen in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern und auf Balkonen ist gefährlich und eine häufige Brandursache.
Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge oder Böller niemals in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit "langem Arm" anzünden, danach drei bis fünf Meter Abstand halten. In der Hand gezündete Knallkörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen. Starten Sie Raketen nicht aus der Hand, sondern aus auf den Boden gestellten Flaschen oder Rohren. Die Raketen müssen so aufgestellt werden, dass sie ungehindert aufsteigen können. Achten Sie dabei auch auf die Windrichtung. Zielen Sie niemals auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Autos. Überprüfen Sie beim Nachhausekommen, dass sich keine Knaller oder Raketen beispielsweise in Ihre Tasche oder in Ihre Kapuze verirrt haben.
Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals erneut anzünden. Häufig kommt es bei Blindgängern zu einer verspäteten Zündung. Auch beschädigte Stockraketen nicht mehr anzünden, weil deren Flugbahn unberechenbar ist.
Zünden Sie kein Feuerwerk, wenn Sie stark alkoholisiert sind. Achten Sie darauf, dass andere Leute in Ihrem Umfeld, nicht zu viel Alkohol getrunken haben, wenn sie Böller und Raketen starten wollen.
Eltern und Erwachsene sollten Feuerwerksartikel nicht an Kinder und Jugendliche weitergeben. Besonders kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht - am besten in der Wohnung - bleiben. Sprechen Sie mit ihnen vorher über die möglichen Gefahren in der Silvesternacht.
Die meisten Tiere mögen den Lärm in der Silvesternacht nicht. Hunde und Katzen etwa haben ein viel feineres Gehör als Menschen, sind daher also wesentlich empfindlicher. Sie sollten auf jeden Fall in der Wohnung bleiben, nach Möglichkeit in einem ruhigen Raum. Pflanzliche Mittel können eine beruhigende Wirkung haben. Pferde können wegen der lauten Knallerei in Panik geraten und davonlaufen. Eine ihnen vertraute Person sollte in der Silvesternacht bei ihnen im Stall sein.
Bei uns ging es schon am Donnerstag mit dem Gekrache los. Auf der einen Seite habe ich die Häuserschlucht (danke für die Erklärung!), zur anderen Seite eine Wiese mit zwei Wegen, so dass man von... [mehr]
Böller-Terror
Es ist schon angebracht die Möchtegern-Pyromanen auf die Eigengefährdung und auf mögliche Fremdschäden durch die Böllerei hinzuweisen. Aber was tut man zum Schutze der großen Mehrheit von Bürgern, die... [mehr]