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Blick von einer Autobahnbrücke auf den fließenden Verkehr © picture-alliance/ dpa / Ronald Wittek Fotograf: Ronald Wittek
 

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Kieler Datenschutz kritisiert Videoüberwachung

Überwachungskamera an einer Wand befestigt. © picture alliance / Arco Images G Fotograf: Pfeiffer, J. Detailansicht des Bildes Schätzungsweise mehrere zehntausend öffentliche Kameras sind in Schleswig-Holstein angebracht. Auf dem Bahnhofsvorplatz in Kiel, auf dem Großflecken in Neumünster, am Arbeitsplatz oder den Stränden von Nord- und Ostsee: Gleich mehrere Zehntausend Kameras filmen inzwischen große Bereiche des öffentlichen Lebens vieler Schleswig-Holsteiner, schätzt Datenschützer Thilo Weichert. Und die Zahl wächst. Weichert kritisiert, dass die Gesetze für die zunehmende öffentliche Überwachung nicht ausreichen.

Kameras müssen bisher nicht gemeldet werden

Was bisher in den Gesetzestexten zur Überwachung zu lesen ist, sei nicht präzise genug, meint Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer. So fehle etwa eine Verpflichtung, die Kameras zu melden. Auch würde die Privatsphäre in vielen Fällen missachtet. Die Beschwerden über öffentliche Videoüberwachung nehmen laut Thilo Weichert permanent zu.

Urteil über Reeperbahn mit Signalwirkung

Gespannt blickte Weichert am Mittwoch nach Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht entschied dort über die Klage einer Hamburgerin gegen Kameras auf der Reeperbahn.

Die Polizei in Hamburg hatte 2006 Kameras im Wert von 620.000 Euro auf der Reeperbahn aufgebaut. Die Anwohnerin hatte kritisiert, dass auch der Eingang ihres Hauses aufgenommen werde. Hätte das oberste Verwaltungsgericht die Videoüberwachung am Mittwoch für unrechtmäßig erklärt, hätten überall die Polizeikameras abgeschaltet werden müssen. Die Kameras auf dem Kiez sind inzwischen schon lange abgeschaltet, könnten aber im Notfall wieder angeschaltet werden.

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Überwachungskamera auf der Hamburger Reeperbahn. © dpa Fotograf: Christian Charisius
 

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