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Streit über Neonazi-Demo: Saxe kritisiert Schlie

von Maxi Schmeißer, NDR 1 Welle Nord

Bernd Saxe im Portrait © NDR Fotograf: Maxi Schmeißer Detailansicht des Bildes Lübecks Bürgermeister Saxe hat angesichts des hohen Stellenwerts des Demonstrationsrechts rechtliche Bedenken. Der Streit um das Verbot der Rechtsextremen-Demonstration in Lübeck geht in eine neue Runde. Innenminister Klaus Schlie CDU) hat wiederholt Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) aufgefordert, die jährlichen Neonazi-Aufmärsche zu verbieten. Der SPD-Politiker weigert sich weiterhin dagegen. Warum er das tut, erklärt Saxe im Interview.

NDR 1 Welle Nord: Innenminister Schlie hat Sie am Mittwoch öffentlich im Innen- und Rechtsausschuss des Landes erneut aufgefordert, die geplante Demonstration der Rechtsextremisten am 31. März in Lübeck zu verbieten. Was entgegnen Sie Herrn Schlie?

Bernd Saxe: Meine Bitte an Herrn Schlie wird dadurch ja nur noch aktueller und unterstrichen. Wenn er der Auffassung ist, dass die Demonstration verboten werden kann, dann soll er mich weisen. Das Versammlungsrecht ist eine Angelegenheit nach Weisung - das heißt, hier muss die Kommune genau das tun, was der Innenminister möchte. Wenn er überzeugt ist, dass das der richtige Weg ist, dann soll er mir eine Anweisung erteilen, dann wird das ausgeführt.

NDR 1 Welle Nord: Glauben Sie, dass ein Verbot nicht der richtige Weg wäre?

Saxe: Für mich ist klar, dass ich nicht willkürlich, aus rein parteipolitischen oder Wahlkampfgründen in die Grundrechte von Menschen eingreifen werde. Sondern ich werde diese Demonstration, wie alle anderen Demonstrationen auch, nur dann verbieten, wenn dafür hinreichende Rechtsgründe vorliegen. Natürlich ist es auch mein Wunsch, wie der Wunsch der Lübeckerinnen und Lübecker, dass diese schrecklichen und widerlichen Veranstaltungen in Lübeck nicht mehr stattfinden. Handeln muss ich aber streng nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten.

NDR 1 Welle Nord: Liegen denn keine Gründe für ein Verbot der geplanten Demonstration vor?

Saxe: Bei der Frage, ob hinreichende Gründe vorliegen, bin ich auf die Einschätzung der dem Innenministerium nachgeordneten Behörden angewiesen - also der Polizei und dem Verfassungsschutz. Wenn die mir sagen, dass nach ihrer Einschätzung und Analyse der Sicherheitslage am Demonstrationstag die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht Aufrecht erhalten werden kann, dann habe ich eine Rechtsgrundlage zu untersagen. Eine solche Einschätzung der Sicherheitsbehörden liegt mir aber bislang nicht vor.

NDR 1 Welle Nord: Wer wird Ihrer Meinung nach in diesem Streit als Gewinner hervorgehen?

Saxe: Es steht zu befürchten, dass dieser öffentliche Zirkus, der da veranstaltet worden ist, zumindest dazu führt, dass die Mobilisierung der Rechten leichter wird. Mit nichts anderem konnten sie so viel Medienaufmerksamkeit und öffentliche Resonanz erlangen. Das ist natürlich kontraproduktiv.

Sollte es andererseits am Schluss dazu kommen, dass eine Untersagung dieser Demonstration möglich erscheint, dann muss man wissen, dass durch diese rein politisch motivierte Aktion des Ministers natürlich jedes Gericht sich zunächst einmal fragt, ob hier rein aus parteipolitischen Gründen in Grundrechte von Menschen eingegriffen wird. Das heißt: Die Wahrscheinlichkeit, dass man mit einer Untersagung vor Gericht Erfolg hat, ist durch die Aktion von Herrn Schlie eher gesunken.

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Die rechten Demonstranten schwenken ihre Fahnen auf dem Hagenmarkt in Peine. © dpa-Bildfunk Fotograf: Dominique Leppin
 

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