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Es ist unruhig am Mittwoch vor dem kleinen Saal 232 im Kieler Landgericht. Journalisten schieben sich hinein und wieder heraus, die Ehefrau des Angeklagten betritt als Nebenklägerin den Raum, während sich ihre Tochter direkt in eine der hinteren Besucherreihen zurückzieht. Auch Neugierige aus Sülfeld (Kreis Segeberg) sind zur Urteilsverkündung im Prozess um den Toten gekommen, der an einem Feuerwerkskörper erstickte, anschließend zerstückelt und in einer Jauchegrube versenkt wurde. "Wer ist für den Tod des Sohnes verantwortlich? Das ist der Knackpunkt", sagte Sebastian Brommann, Sprecher des Landgerichts, vor dem Urteilsspruch.
Seit Wochen erregte der Prozess Aufsehen, kaum ein Wort fiel im Vorfeld der Urteilsverkündung bei Beteiligten so oft wie "skurril". Die Staatsanwaltschaft hatte den Vater wegen heimtückischen Mordes an seinem Sohn angeklagt, doch noch während des Prozesses wurde der Haftbefehl aufgehoben - wegen fehlenden Tatverdachts. Laut Anklage war der Vater im vergangenen Juni mit seinem betrunkenen Sohn in Streit geraten. Als der 27-Jährige eingeschlafen sei, habe ihm der 63-Jährige einen angezündeten Böller in den Mund geschoben, an dem der Sohn erstickte, so der Staatsanwalt. Der Rentner bestritt den Mord, gestand aber, dass er den Körper seines Sohnes zersägte und in die Jauchegrube warf.
Nach dem Freispruch verlässt der 63-Jährige mit seiner Tochter das Landgericht.
Als die Richter den Saal betreten, senkt der Angeklagte den Blick und starrt durch das gelb getönte Glas seiner Brille auf den Tisch. Dann verkünden die Richter das Urteil: Freispruch. Der Vorwurf des Mordes könne dem 63-Jährigen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, sagte Richter Jörg Brommann am Mittwoch. Keine Regung beim Angeklagten. Nach Auffassung der Richter ist es ebenso wahrscheinlich wie unwahrscheinlich, dass der Vater den Mord beging. Damit folgte das Gericht den Argumenten der Verteidigung: Im Zweifel für den Angeklagten. Freiheit für den Vater.
Immer wieder dreht sich die Nebenklägerin, seine Ehefrau, zur Tochter im Zuschauerraum um. Sie reibt nervös die Handflächen aneinander, fasst sich an den Filzhut, als Richter Brommann die zerrütteten Familienverhältnisse und die Vorgänge zwischen dem 16. und dem 19. Juni 2012 detailreich rekonstruiert. Unruhig rutscht sie auf ihrem Stuhl hin und her, als er den übermäßigen Alkoholkonsum des Sohnes beim Feuerwehrfest kurz vor seinem Tod beschreibt, die körperlichen Übergriffe des Vaters, die wilden Beschimpfungen, die Art und Weise, wie er den toten Körper im Badezimmer mit dem Fuchsschwanz in sechs Teile zerlegte. "Der Sohn konnte seinem Vater nichts recht machen", fasst der Richter die Vater-Sohn-Beziehung zusammen. Einer der seltenen Momente, in denen der Angeklagte reagiert - mit Kopfschütteln.
Der Richter zählt weiter die krausen und wirren Äußerungen des Vaters nach dem Tod des Sohnes auf, den Schnee, den er mitten im Sommer gesehen habe und die längst verstorbene Mutter, die er plötzlich lebend glaubte. In diese Zeit, so der Richter, falle die Äußerung des Angeklagten "Du wirst deinen Sohn nicht wiedersehen, ich habe ihn umgebracht." Mit dieser Aussage hatte ihn seine Frau im Prozess schwer belastet. Das alles habe aber für eine Verurteilung nicht ausgereicht, so Richter Brommann. Die absolute Sicherheit gebe es nicht. Und dann spielt er - mit Erkenntnissen der Gerichtsmedizin und eines pyrotechnischen Gutachters - Varianten durch, in welchem Zustand der Sohn, in dessen Mund ein Knallkörper detonierte, zu Tode gekommen sein könnte. Ob wach oder schlafend, bewusstlos oder bei Bewusstsein, gewaltsam oder freiwillig. Am Ende fehlen die konkreten Hinweise und Spuren. "Mord ist hier vom Tisch", sagte Brommann. Und auch die Störung der Totenruhe wird in diesem Fall nicht bestraft. Laut Bromman ist keine Absicht erkennbar, dass der Vater den Sohn auch nach dessen Tod gezielt erniedrigen wollte.
Verteidiger Patric von Minden ist mit dem Freispruch zufrieden.
"Damit ist das Urteil verkündet und begründet" - als der Richter schließt, fließen bei der Ehefrau des Angeklagten Tränen. Während sie enttäuscht am Tisch sitzen bleibt, begleitet ihre Tochter den Vater aus dem Saal. "Mein Mandant hat sehr verhalten reagiert", sagte sein Verteidiger Patric von Minden. "Es ist unglaublich, was der Ehefrau zugemutet wird", kritisierte Rita Funke vom Opferschutz des Weißen Rings. "Innerhalb von vier Prozesstagen ist trotz blutiger Tatsachen ein Freispruch ergangen. Was soll die Frau denn jetzt machen?", fragt sie. Und auch Zuschauer Kai Harster aus Sülfeld vermutet, dass der Freispruch weitere Kreise zieht: "Ich glaube, das wird im Dorf einen erheblichen Aufruhr geben", sagte Harster. "Es sickert durch: Sie glauben diesem Mann nicht." Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob es Sinn macht, Revision einzulegen.
Ein anderer Richter hätte anders entschieden !
Auch ich bin fassungslos anhand dieses Urteils angesichts der veröffentlichten Fakten. Nun - Gottseidank sind unsere Richter letztlich unabhängig in Ihrer Entscheidung und sie können nach ihrer... [mehr]
Sparen per Richterspruch
Habe ich das richtig verstanden? Wenn Oma stirbt und mir die hohen Beerdigungskosten nicht behagen, dann kann ich Oma zerkleinern und sie anschließend kompostieren - und kein Richter regt sich auf?? ... [mehr]