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Blick von einer Autobahnbrücke auf den fließenden Verkehr © picture-alliance/ dpa / Ronald Wittek Fotograf: Ronald Wittek
 

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Islamist aus Neumünster vor Gericht

Besucher des Prozesses gegen einen Islamisten werden im Oberlandesgericht in Schleswig durchsucht © dpa Fotograf: Carsten Rehder Detailansicht des Bildes Prozess-Besucher wurden vor dem Betreten des Gerichtssaales in Schleswig gründlich durchsucht. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen ist am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Schleswig der Prozess gegen einen mutmaßlichen Terror-Unterstützer fortgesetzt worden. Angeklagt ist ein 20 Jahre alter Computerspezialist aus Neumünster. Ihm wird vorgeworfen, in mindestens elf Fällen im Internet um Mitglieder und Unterstützer für die terroristischen Vereinigungen "Islamische Bewegung Usbekistan" und "Islamischer Staat Irak" geworben zu haben. Unter anderem soll der Angeklagte Videos von der Tötung irakischer Polizisten im Internet veröffentlicht haben. Er galt bis zu seiner Festnahme Mitte vergangenen Jahres als einer der aktivsten Verbreiter islamistischer Propaganda im Internet.

Reifezustand des 20-Jährigen im Mittelpunkt

Die fünf Richter und der Sachverständige interessieren sich vor allem für die Persönlichkeit von Harry M., um später den Reifezustand des 20-Jährigen beurteilen zu können. Befragt wurde dazu unter anderem der Leiter der Justiz-Vollzugsanstalt Hahnöfersand. Dort habe Harry M. ein Foto von Osama Bin Laden mit Zahnpasta an die Wand seiner Zelle geklebt, so der Gefängnisleiter. Außerdem habe der damals 19-Jährige bei den anderen Gefangen mit seinem Status als Staatsfeind geprahlt, später sei die Untersuchungshaft aber problemlos verlaufen.

Zeugen schildern problematische Entwicklung

Das Oberlandesgericht in Schleswig © Oberlandesgericht Schleswig Fotograf: Oberlandesgericht Schleswig Detailansicht des Bildes Zeugen schilderten am Oberlandesgericht in Schleswig die problematische Kindheit des Angeklagten. Die Zeugen erklärten übereinstimmend, der 20-Jährige habe keine Lust auf die Schule gehabt, Rückhalt gesucht und mit der Religion Aufmerksamkeit finden wollen. Eine Sozialpädagogin aus Elmshorn berichtete über die zunehmende Radikalisierung ab 2009 nach Moschee-Besuchen zunächst in Elmshorn und später in Hamburg. Harry M. habe mit 17 angekündigt, er wolle mit 18 nach Libyen, sich dort zum Imam ausbilden lassen und dann in Deutschland eine Moschee leiten.

Verteidigung: Mangelnde Reife entscheidend

M.s Verteidiger Andreas Preuss ist der Ansicht, dass das Alter seines Mandanten bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden muss: "Der Angeklagte ist ein Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes. Und es gilt für die Verteidigung herauszuarbeiten, dass die Jugendlichkeit dieses Mandanten insbesondere in seinem Handeln abgeklopft wird. Und dass wir feststellen, dass er Reifeverzögerungen hat. Innerhalb dieser sind dann auch die Taten begangen worden oder auf Deutsch gesagt, ohne darüber lange nachzudenken."

Angeklagte berichtete über Kindheit

Am ersten Prozesstag berichtete der Angeklagte am Mittwoch über seine Kindheit und seine Jugend. Im Unterricht habe er oft nur geschlafen und die Gesamtschule Thesdorf ohne Abschluss verlassen. Mit 13 Jahren zog er aus, mit 17 Jahren konvertierte er zum Islam. Er programmierte eine islamistische Internetseite und veröffentlichte dort teils brutale Videos und Bilder. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass er damit Unterstützer für Terror-Organisationen anwerben wollte.

Der Angeklagte schilderte auch sein Verhältnis zum Islam. Demnach war er vor drei Jahren durch den Partner seiner Schwester zum Islam gekommen. Bis zu acht Stunden täglich habe er im Koran gelesen, so der Angeklagte. Persönlich habe er nichts gegen Andersgläubige, solange er nicht angegriffen werde. Den Anschlag auf amerikanische Soldaten am Frankfurter Flughafen lobte er. Auch sagte der Neumünsteraner aus, er selbst habe den Wunsch gehabt, gegen die Amerikaner in Pakistan oder Afghanistan zu kämpfen. Auf Nachfrage der Richter, ob er diesen Wunsch immer noch hege, blieb er eine Antwort schuldig.

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Schriftzug an einem Wagen der Polizei Schleswig-Holstein © NDR Fotograf: Berit Ladewig
 

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