AKTUELLES AUS DER REGION
WETTER
NDR Verkehrsstudio
Blick von einer Autobahnbrücke auf den fließenden Verkehr © picture-alliance/ dpa / Ronald Wittek Fotograf: Ronald Wittek
 

Verkehrsmeldungen aus Schleswig-Holstein

Staus, Baustellen, Gefahrenhinweise - die aktuelle Verkehrslage mehr

 

Debatte um Verbot von Neonazi-Aufmarsch

von Stefan Schölermann, NDR Info

Rechtsextreme halten bei einer Demonstration in Lübeck ein Plakat: "Massenmord ist keine Befreiung" © NDR Fotograf: Stefan Schölermann Detailansicht des Bildes Jedes Jahr im März das gleiche Bild: Rechtsextreme ziehen durch Lübeck und bezeichnen die Luftangriffe von 1942 als Massenmord. Der Streit zweier politischer Spitzenbeamter aus Schleswig-Holstein führt dazu, dass eine für Ende März 2012 geplante rechtsextreme Demonstration in Lübeck schon jetzt große Aufmerksamkeit in den Medien des nördlichsten Bundeslandes erhält. Stein des Anstoßes ist der "Bombenholocaust-Marsch", den Rechtsextremisten seit 1996 alljährlich Ende März in Lübeck veranstalten. Alle Versuche, diese Märsche gerichtlich zu untersagen, scheiterten bisher an den hohen Hürden der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit. Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie (CDU) will sich damit aber nicht abfinden. Er forderte Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) jetzt öffentlich dazu auf, ein Verbot des Marsches zu erlassen.

Lübecks Bürgermeister widerspricht

Bombennacht in Lübeck

Bei den Luftangriffen der Alliierten auf Lübeck in der Nacht vom 28. auf den 29. März 1942 sterben mehr als 300 Menschen. Rund ein Fünftel der historischen Altstadt wird zerstört. Es handelt sich um das erste Flächenbombardement auf eine deutsche Großstadt. Zuvor hatten deutsche Luftstreitkräfte englische Städte bombardiert.

In der Tat ist die Stadt Lübeck als Versammlungsbehörde die einzige Instanz, die ein solches Verbot verhängen kann. Doch die Voraussetzungen dafür sind offenbar schlecht. Das weiß auch Lübecks Bürgermeister. In einem Schreiben an den Innenminister, das NDR Info vorliegt, schreibt Saxe deshalb: "Die von Ihrer Landespolizei erstellte Lage-Einschätzung habe ich in den vergangenen Jahren regelmäßig herangezogen und zu einer der tragenden Grundlagen der hier getroffenen Entscheidung gemacht ... Bis zum jetzigen Zeitpunkt kommen die Ihnen unterstellten Sicherheitsbehörden aber zu dem Schluss, ... dass eine hinreichende Fakten-und Erkenntnislage für eine Untersagung der rechtsradikalen Veranstaltung nicht gegeben ist." Im Klartext: Lübecks Bürgermeister geht davon aus, dass er eine Verbotsverfügung nach gegenwärtigem Stand gar nicht erlassen dürfte.

Einfach mal verbieten?

Bei einer Kundgebung gegen Neonazis halten Demonstranten ein Plakat: Lübeck bleibt bunt © NDR Fotograf: Stefan Schölermann Detailansicht des Bildes Viele Lübecker wehren sich gegen die Aufmärsche der Rechtsextremisten in ihrer Stadt. Den Innenminister ficht das nicht an: In einem am Freitag abgesandten Schreiben, das NDR Info vorliegt, fordert er Saxe erneut auf, sich mit einem Verbot "an die Spitze des Protests gegen rechts zu stellen". Sein zentrales Argument: "Spätestens die Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Zwickauer Terrorzelle müssen uns doch alle aufrütteln, nichts unversucht zu lassen, jede sich bietende Chance des Rechtsstaates zu nutzen, den rechtsextremen Sumpf trockenzulegen."

Auch im Hause Schlie scheint man sich allerdings darüber klar zu sein, dass  die Erkenntnisse über das "Zwickauer Terrortrio" für eine konkrete Verbotsverfügung in Lübeck offenbar juristisch nicht viel hergeben. In dem Schreiben an den Bürgermeister heißt es: "Ein Scheitern vor Gericht liegt immer im Bereich des Möglichen. Aus Angst vor einer juristischen Niederlage, den Versuch eines Verbotes gar nicht erst zu unternehmen, wäre jedoch fatal für die Glaubwürdigkeit des Kampfes aller Demokraten gegen ihre Feinde." Er selbst, so der Innenminister, sei mit gutem Beispiel vorangegangen, als er vor knapp zwei Jahren zwei Rocker-Vereine in Flensburg und Neumünster verbieten ließ, "ohne die letzte absolute Sicherheit zu haben, dass diese Verbote vor Gericht standhalten".

"Ein Verbot ist nicht machbar"

Saxe sieht es genau anders herum. Ohne ausreichenden Rechtsgrund sei ein Verbot nicht machbar, dies gebiete der Grundsatz der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Des Bürgermeisters Konter: Mit seiner öffentlichen Intervention habe Schlie die ohnehin geringen Aussichten einer eventuellen Verbotsverfügung weiter geschmälert: "Das Gericht könnte aus dieser Vorgeschichte den Verdacht ableiten, dass es sich bei der evtl. Untersagung um eine politische Willkürentscheidung handelt."

Bislang nur Niederlagen vor Gericht

"Trauermärsche" wie in Lübeck gibt es auch zum Beispiel im niedersächsischen Bad Nenndorf. Dort veranstalten Neonazis alljährlich im August eine solche Kundgebung. Der Versuch, sie zu verbieten, war im Dezember 2011 vor dem Verwaltungsgericht Hannover spektakulär gescheitert. Auch in Lübeck hat man mit Verbotsverfügungen zu solchen Anlässen bisher schlechte Erfahrungen gemacht. Saxes Amtsvorgänger hatte sich nach Informationen von NDR Info nicht nur einen Rüffel vom Verwaltungsgericht eingehandelt, nachdem er mehrfach eine offenbar schwach begründete Verbotsverfügung in die Wege geleitet hatte, es wurde ihm für den Wiederholungsfall außerdem ein Ordnungsgeld angedroht.

Neonazis freuen sich

Die einzigen, die sich über die öffentliche Debatte freuen, sind die Rechtsextremisten selbst. Hatten die Neonazis im vergangenen Jahr noch Mühe, die angepeilten 200 Demonstrationsteilnehmer heranzukarren, spricht einer der Hauptverantwortlichen des braunen Marsches, der Rechtsextremist Thomas Wulff aus Hamburg, jetzt von  "kostenloser Werbung".

Im einem Punkt sind sich Schleswig- Holsteins Innenminister und Lübecks Bürgermeister dann aber doch einig: Dass es sich bei dem rechtsextremen Spektakel um eine "widerwärtige  Veranstaltung" handelt.

NDR Logo
Dieser Artikel wurde ausgedruckt unter der Adresse: http://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/aufmarsch103.html
Weitere Informationen
Rechtsextreme gehen in Bad Nenndorf im Landkreis Schaumburg beim so genannten Trauermarsch zum Wincklerbad an Gegendemonstranten vorbei, die ein Transparent mit der Aufschrift "Bad Nenndorf wehrt sich!" halten. © dapd Fotograf: Klaus Hecht
 

Bad Nenndorf: Demonstrationsverbot rechtswidrig

Ein Gericht hat über die Versammlungsverbote für Rechtsextreme in Bad Nenndorf entschieden. (15.12.2011) mehr