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Der Prozess wird neu aufgerollt, weil ein türkisches Gericht die Urteile aufgehoben hatte. (Themenbild)
Das erneute Verfahren um die tödliche Alkoholvergiftung von drei Lübecker Schülern ist am Dienstag in Antalya in der Türkei fortgesetzt worden. Neben Herstellern und Händlern der Getränke sind auch Angehörige des Hotel-Managements angeklagt. Die Neuauflage des Prozesses war nötig geworden, nachdem der Kassationshof in Ankara als oberstes Gericht die ersten Urteile wegen zu geringer Strafen aufgehoben hatte.
Das Gericht folgte dem Antrag der Opfer-Anwältin, neue Beweismittel zuzulassen. Vor allem müsse der genaue Zeitraum der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Hotel und dem Alkohollieferanten geklärt werden, sagte die Anwältin. Sollte nachgewiesen werden, daß die Angeklagten bereits länger als ein Jahr gepanschten Alkohol verkauft haben, könnte sich nach Ansicht der Juristen das Strafmaß deutlich erhöhen.
Einer Schülergruppe aus Lübeck war in einem Hotel in der Stadt Kemer während einer Klassenfahrt 2009 gepanschter Alkohol verkauft worden. Ein 21-Jähriger starb an einer Methanolvergiftung, ein 17- und ein 19-Jähriger fielen ins Koma und starben später in der Lübecker Uniklinik. Die beiden Hauptangeklagten, zwei Getränkelieferanten, waren 2011 zu Haftstrafen von jeweils 60 Jahren verurteilt worden. Ein Einkaufsmanager und der Restaurantchef des Hotels wurden wegen fahrlässigen Totschlags und fahrlässiger Körperverletzung zu jeweils fünf Jahren verurteilt. Am 21. Februar wird der Prozess fortgesetzt.