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Nonnenmacher darf Millionen-Abfindung behalten

Der frühere Chef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, darf seine Abfindung von vier Millionen Euro voraussichtlich auch dann behalten, wenn er in einem möglichen Strafprozess wegen Untreue und Bilanzfälschung verurteilt werden sollte. Nach Recherchen von NDR Info, dem NDR Schleswig-Holstein Magazin und der "Süddeutschen Zeitung" läuft eine entsprechende Frist, innerhalb derer die Nordbank die Abfindung zurückfordern könnte, am 15. Dezember dieses Jahres aus. Der Aufsichtsratschef der Bank, Hilmar Kopper, hatte im Streit um die Abfindung vor zwei Jahren eine harte Linie gegenüber Nonnenmacher abgelehnt - und damit gegen den erklärten Willen der Landesregierungen in Kiel und Hamburg gehandelt.

Von Christiane Habenicht, Peter Hornung und Jürgen Webermann, NDR

Es ist ein düsterer Novembertag vor zwei Jahren, als Jost de Jager (CDU) zur Feder greift. De Jager ist damals Wirtschaftsminister in Schleswig-Holstein und zuständig für die HSH Nordbank. Seine politische Erfahrung lehrt ihn, dass ein prekäres Thema ansteht: die Trennung von Bankchef Dirk Jens Nonnenmacher. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt seit einem Jahr gegen ihn und weitere Ex-Vorstände wegen Untreue, gegen Nonnenmacher sogar zusätzlich wegen Bilanzfälschung.

Es geht um komplexe und hochriskante Geschäfte, die die Bank an den Abgrund brachten. Die HSH Nordbank musste 2009 von den Steuerzahlern gerettet werden. Zudem prägten üble Skandale Nonnenmachers Vorstandszeit - im Zentrum stand eine Sicherheitsfirma, die unter anderem einem Bankmanager bewusst Kinderpornos untergejubelt haben soll. Die Hamburger Grünen drohten mit Koalitionsbruch, falls Nonnenmacher bleiben sollte. Der Vorstandschef war für die Länder untragbar geworden.

"Aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein unverzichtbar ..."

HSH-Aufsichtsratvorsitzender Hilmar Kopper auf einer Pressekonferenz in Hamburg. Im Hintergrund steht HSH-Nordbank-Vorstandsvorsitzender Dirk Jens Nonnenmacher. © dpa Fotograf: Maurizio Gambarini Detailansicht des Bildes Der HSH-Aufsichtsratsvorsitzende Hilmar Kopper (im Vordergrund) hat den Auflösungsvertrag von Dirk Jens Nonnenmacher unterschrieben. Darf die HSH Nordbank ihrem scheidenden Vorstandschef in so einer Situation vier Millionen Euro Abfindung zahlen? Die Linie der Länder, die Eigentümer der Bank sind, in dieser Frage ist klar: Nur wenn die Ermittlungen gegen Nonnenmacher ins Nichts führen, nur wenn er auch wirklich unschuldig ist, darf er das Geld behalten. Alles andere wäre den Bürgerinnen und Bürgern in Hamburg und Schleswig-Holstein kaum vermittelbar. Also schreibt Jost de Jager am 12. November 2010 an Hilmar Kopper: "Für den Fall einer einvernehmlichen Trennung von Herrn Prof. Nonnenmacher ist es aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein unverzichtbar, eine Regelung in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen, wonach mögliche Abfindungszahlungen zurückgezahlt werden müssen, wenn es im Nachhinein zu einer strafrechtlichen Verurteilung in Zusammenhang mit der Ausübung der Vorstandstätigkeit kommen sollte oder aktien- bzw. arbeitsrechtliche Pflichtverstöße nachgewiesen würden."

15. Dezember 2012 ist "Vier-Millionen-Stichtag"

Doch in dem Vertrag, mit dem Nonnenmacher und die HSH Nordbank die Trennung besiegeln, taucht diese Forderung mit keinem Wort auf. Stattdessen vereinbaren Kopper und Nonnenmacher am 15. Dezember 2010 eine Frist von zwei Jahren, innerhalb derer "wichtige Gründe" auftauchen müssen, um eine fristlose Entlassung und damit eine Rückzahlung der vier Millionen Euro zu rechtfertigen. Eine Anklage Nonnenmachers durch die Staatsanwaltschaft sei für sich genommen kein wichtiger Grund, heißt es weiter. Ein mögliches Urteil wird gar nicht erst erwähnt. Am 15. Dezember 2012, das ist die Konsequenz aus dem Vertrag, wird Nonnenmacher die vier Millionen Euro endgültig behalten dürfen - egal, ob er jetzt noch strafrechtlich verurteilt werden sollte oder nicht.

Ob Nonnenmacher verurteilt wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Die Staatsanwaltschaft hat ihn und seine Ex-Kollegen angeklagt. Das zuständige Landgericht Hamburg muss noch über eine Prozesseröffnung entscheiden, doch der Beschluss wird aller Voraussicht nach in diesem Jahr nicht mehr fallen. Fest steht: Ein möglicher Prozess gegen einen kompletten Ex-Vorstand einer großen Bank dürfte spektakulär werden.

Kubicki spricht von "Anfangsverdacht der Untreue"

Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki in Großaufnahme © dpa Fotograf: Jörg Carstensen Detailansicht des Bildes Nicht nur Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki kritisiert Kopper. Warum hat Hilmar Kopper - entgegen der Forderung der Bank-Eigentümer - einen solchen Prozess gegen Nonnenmacher ausgeklammert, obwohl die Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen längst gegen den Bankchef ermittelte? "Es wäre problemlos möglich gewesen, ein solches Urteil in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen", sagt der Hamburger Arbeitsrechtler Thomas Griebe. "Man muss sich die Umstände genauer anschauen, unter denen verhandelt wurde. Die Situation war sehr komplex, und der Zeitdruck hoch. Möglicherweise gab es Gründe für Herrn Kopper, die Forderung der Eigentümer nicht zu berücksichtigen." Doch Kopper will sich zu möglichen Gründen nicht äußern. Den Landesregierungen soll er damals gesagt haben, dass "Nonnenmacher sonst nicht unterschrieben" hätte.

Für den schleswig-holsteinischen FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki ist Kopper eindeutig zu weit gegangen. "Hier besteht sogar ein Anfangsverdacht der Untreue. Es kann nicht sein, dass die HSH Nordbank im Fall einer Verurteilung einem Arbeitnehmer Millionen zahlt, dem eine Straftat nachgewiesen worden ist." Auch der Hamburger Strafrechtler Gerhard Strate sieht einen klaren Pflichtverstoß Koppers. "Der Vertrag wahrt nur die Interessen von Herrn Nonnenmacher, aber nicht die der Bank oder der Länder."

Gewaltige Probleme für HSH Nordbank

Ein Passant geht an der Zentrale der HSH Nordbank in Hamburg vorbei. © dapd Fotograf: Philipp Guelland Detailansicht des Bildes Die Eigentümer Hamburg und Schleswig-Holstein müssen für Verluste der HSH Nordbank geradestehen. Fest steht aber auch: Die neuerliche Diskussion über die Millionen-Abfindung für Nonnenmacher und über das Verhalten des Aufsichtsratschefs Kopper kommt der HSH Nordbank und Kopper selbst sehr ungelegen. Vor gut einem Monat musste Nonnenmacher-Nachfolger Paul Lerbinger gehen, offenbar auf Betreiben von Kopper. Auch in diesem Fall soll er eigenmächtig und ohne große Abstimmung mit den Ländern gehandelt haben - Kopper hat dazu ebenfalls geschwiegen.

Ein möglicher Grund für den neuerlichen Personalwechsel: Die Bank steht derzeit vor gewaltigen Problemen: Laut der Ratingagentur Moody’s hat sie faule Kredite von mehr als 14 Milliarden Euro in den Büchern. Die HSH Nordbank deutete bereits an, dass sie wohl auf Steuergelder zurückgreifen muss. Noch immer gilt sie als das mit Abstand größte Risiko im Haushalt von Hamburg und Schleswig-Holstein.

Vier Millionen Euro Abfindung für Dirk Jens Nonnenmacher dürften da - in nackten Zahlen ausgedrückt - eher nach einem kleinen Problem klingen. Doch die politische Brisanz ist hoch, das Vertrauen der Länder in Kopper scheint erschüttert zu sein. FDP-Mann Kubicki fordert bereits eine härtere Gangart gegenüber Kopper: "Die Länder sollten darüber nachdenken, ob Herr Kopper seinen Aufgaben noch gewachsen ist."

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Der Eingang der HSH-Nordbank-Zentrale in Kiel. © Carsten Rehder/dpa Fotograf: Carsten Rehder
 

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