Schünemann: Holger G. war nur Mitläufer
Innenminister und Verfassungsschutz-Chef beziehen Stellung. (14.11.2011) mehr
Innenminister Schünemann wünscht sich eine Datenspeicherung von sechs Monaten.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat seine Forderung erneuert, Verbindungsdaten von Telefongesprächen über einen längeren Zeitraum zu speichern. Schünemann sagte NDR Info, er wäre sehr froh, wenn die Daten sechs Monate lang gespeichert werden könnten. Seine Forderung begründete er auch im Rückblick auf die Ermittlungen gegen rechtsradikale Terroristen: "Es wäre ein Leichtes gewesen, das Umfeld der Hauptverdächtigen aufzudecken, hätte man die Telefondaten abfragen können. Aber die Telefonanbieter hatten nichts mehr gespeichert, sodass man die Adressaten nicht ausfindig machen konnte."
Auch der Chef des niedersächsischen Landeskriminalamtes (LKA), Uwe Kolmey, beklagt die bestehende Gesetzeslage. Schwerwiegende Straftaten könnten deshalb vielfach nicht aufgeklärt werden, sagte der LKA-Chef am Freitag in Hannover. "Das gilt für alle Delikte, bei denen Kommunikationsverbindungen eine Rolle spielen oder für die das Internet genutzt wird." Die Vorratsdatenspeicherung sei unverzichtbar, so Kolmey.
Seinen Angaben nach hat das LKA seit Juli vergangenen Jahres 1.200 Ermittlungsverfahren der niedersächsischen Polizei erfasst, bei denen ein Zugriff auf Vorratsdaten erforderlich gewesen wäre. Fast 1.000 der Straftaten hätten nicht geklärt werden können, in 500 Fällen wären die Vorratsdaten der einzige Ermittlungsansatz gewesen, so der LKA-Chef.
Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Verbindungsdaten ohne richterlichen Beschluss nur für zwei Wochen zu speichern, ist für Innenminister Schünemann eine Provokation. "Frau Leutheusser-Schnarrenberger will damit Profil gewinnen und als Nein-Sagerin dastehen. Damit hilft sie denjenigen, die man bekämpfen müsste, nämlich schweren Straftätern", so Schünemann.
Nachdem Deutschland bereits eine Mahnung aus Brüssel erhalten hat, droht nun eine Klage der EU-Kommission. Die Bundesregierung hat die Frist für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung verstreichen lassen. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger stellte lediglich einen baldigen Kabinettsbeschluss zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren in Aussicht. Dieser lässt die Speicherung nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine Straftat zu. Werden die EU-Richtlinien weiterhin nicht befolgt und kommt es zu einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof, könnte Deutschland eine erhebliche Geldstrafe drohen.