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Wulffs Regierung vor dem Verfassungsgericht

Mit einem Aktenordner posiert der SPD-Landtagsabgeordnete Heiner Bartling vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg. © dpa-Bildfunk Fotograf: Holger Hollemann Detailansicht des Bildes Heiner Bartling (SPD) hat heute seine Klage beim Staatsgerichtshof Bückeburg eingereicht. Christian Wulff ist zurückgetreten. Doch Heiner Bartling will mehr. Der frühere niedersächsische Innenminister der SPD ist der Klageführer der Sozialdemokraten beim Staatsgerichtshof in Bückeburg. Dort hat die SPD ihre Verfassungsklage gegen die niedersächsische Landesregierung eingereicht. In den Augen der SPD hat die ehemalige Regierung unter Christian Wulff (CDU) ihre Auskunftspflicht verletzt und das Parlament getäuscht, als sie nach ihrer Beteiligung am Nord-Süd-Dialog gefragt wurde. "Die Klage richtet sich in ihrer rechtlichen Wirkung primär gegen die derzeit amtierende Landesregierung", sagte Bartling. Allerdings müsse das Gericht wohl auch Wulffs Amtszeit als Ministerpräsident unter die Lupe nehmen, so der Ex-Minister weiter.

Entscheidung vor der Landtagswahl?

Lange Zeit hatte die Landesregierung bestritten, das von Eventmanager Manfred Schmidt organisierte Lobby-Treffen Nord-Süd-Dialog finanziell und organisatorisch unterstützt zu haben. Später musste sie eine Beteiligung aber doch zugeben. Im Januar habe Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) nach Auffassung von Bartling erneut "nicht wahrheitsgemäß und umfassend über diese Frage informiert". Die SPD geht zudem davon aus, dass auch Wulff selbst potenzielle Sponsoren ansprach. Mit einer Entscheidung des Gerichtes in Bückeburg rechnen die Sozialdemokraten noch vor der Landtagswahl 2013.

Auch McAllister lud zum Nord-Süd-Gipfel ein

Unterdessen wurde bekannt, dass auch David McAllister über die besondere Rolle informiert war, die der damalige Regierungssprecher Olaf Glaeseker bei der Vorbereitung des Nord-Süd-Dialoges hatte. Nach Informationen des NDR Fernsehens ließ auch McAllister Gäste auf die Einladungsliste zum Nord-Süd-Dialog setzen. "Richtig ist, dass Herr Glaeseker nach meiner Erinnerung mich angesprochen hat, ob ich noch kurzfristig weitere Personen zum Nord-Süd-Dialog einladen könnte. Und so habe ich ihm damals spontan drei Namen von Freunden genannt und die sind dann eben auch eingeladen worden", sagte McAllister auf Anfrage des NDR in bezug auf die Veranstaltung im Jahre 2009. Die Landesregierung beharrte darauf, immer nach bestem Wissen und Gewissen und dem aktuellen Kenntnisstand geantwortet zu haben.

Klagen vor dem Staatsgerichtshof Bückeburg

Der Landtag kann gegen Mitglieder der Landesregierung beim höchsten Gericht Niedersachsens, dem Staatsgerichtshof Bückeburg, Klage einreichen. Grund für eine Klage kann der Verdacht sein, dass ein Mitglied der Landesregierung vorsätzlich die Verfassung oder ein Gesetz während der Ausübung seines Amtes verletzt hat. In der Regel ist für eine solche Anklage eine Zweidrittelmehrheit im Landtag notwendig. Aber auch eine Individualklage ist möglich - und zwar, wenn der Artikel 24 der Landesverfassung verletzt wurde. Dieser besagt, dass Anfragen von Abgeordneten "nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig" beantwortet werden müssen. Nur der Abgeordnete, der die Anfrage gestellt hat, kann vor dem Staatsgerichtshof Klage einreichen, wenn er der Auffassung ist, dass der Artikel 24 verletzt wurde.

Glaeseker und seine Rolle im Dialog

Für Stefan Wenzel, Vorsitzenden der Landtagsfraktion der Grünen, ist mit Blick auf die Aussage von McAllister klar: "Die These vom Einzeltäter ist überhaupt nicht mehr zu halten." Das sagte Wenzel dem NDR. Der Ex-Sprecher und langjährige Vertraute von Wulff sei auch mit weiteren Mitgliedern der CDU-Fraktion und der Landesregierung bekannt, so Wenzel weiter.

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Bundespräsident Christian Wulff © dpa Fotograf: Wolfgang Kumm
 

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