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Das Landgericht Aurich hat eine 78-Jährige zu einer Haftstrafe verurteilt. (Themenbild)
Alter schützt vor Strafe nicht: Das Landgericht Aurich hat eine 78-jährige Rentnerin zu sechs Wochen Haft verurteilt. Sie hatte im Discounter Schnitzel im Wert von 11,42 Euro geklaut. Das abgepackte Fleisch verstaute die Frau aus Wittmund zunächst in ihrer Handtasche und packte es dort in einen selbst mitgebrachten Beutel um.
Wegen ähnlicher Delikte hatte die Rentnerin schon einige Vorstrafen. Erst bekam sie kleine Geldstrafen, dann größere und schließlich Haftstrafen auf Bewährung. "Irgendwann müssen wir konsequent urteilen", erklärte der Sprecher des Landgerichts Jürgen Roelfs. Wegen beginnender Demenz war die Frau sogar nur eingeschränkt schuldfähig. Doch für die Einweisung in eine Psychiatrie reicht das nicht. Dafür müssten die Verurteilten schuldunfähig sein, so Roelfs.
Der Emder Amtsgerichtsdirektor Otto Hüfken hält Kurzstrafen durchaus für sinnvoll. "Das verhängen wir sonst bei Jugendlichen. Das schreckt ab", so Hüfken. Nur zu lang dürften die Haftstrafen nicht ausfallen, sonst gewöhnten sich die Verurteilten ans Gefängnis.
Jedes Jahr werden in Niedersachsen rund 1.000 Menschen der Generation 70 plus zu Haftstrafen verurteilt. Bei den 60- bis 70-Jährigen sind es sogar 2.600. Überlegungen, Seniorentrakte in den Gefängnissen einzuführen, scheiterten bislang. "Das wollen die Alten gar nicht", sagte ein Sprecher des Justizministeriums.
Unser Recht schützt eben das Eigentum - dann kommt eine Weile garnichts und dann die existentiellen Kleinigkeiten. Denn schliesslich: Wo kämen wir sonst hin, nicht wahr... [mehr]