Stolzenau-Mord: Polizei setzt Zielfahnder ein
Noch mehr Einsatzkräfte suchen nach dem Vater der getöteten 13-Jährigen. (12.12.2011) mehr
Seit Freitag muss sich der 58-Jährige vor dem Landgericht Oldenburg wegen Mordes an seiner Tochter und deren Ehemann verantworten.
Ein heimtückisch geplanter Mord, so lautet der Vorwurf des Anklagevertreters Rasmus Lindemann vor dem Landgericht Oldenburg. Der 58-jährige Pakistani soll seine Tochter und deren 32-jährigen Ehemann mit einem Küchenmesser erstochen haben - kurz nachdem ihm die 20-Jährige erzählt hatte, dass sie heimlich in Pakistan geheiratet hatte. "Der Angeklagte fühlte sich aufgrund seiner religiösen Überzeugung durch die Heirat seiner Tochter zutiefst in seiner Ehre verletzt und fasste den Beschluss, die beiden zu töten", so Lindemann am Freitag beim Prozessauftakt.
Die Tat liegt fast neun Jahre zurück, denn kurz nach dem Verbrechen floh der Vater in seine Heimat Pakistan. Ab 2008 saß er dort in Haft. Weil kein Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und Pakistan besteht, dauerten die Verhandlungen der Behörden sieben Jahre. Erst im August 2011 war der Mann nach Deutschland gebracht worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, hat Pakistan in diesem Fall zum ersten Mal einen Verdächtigen nach Deutschland ausgeliefert.
Erst im August 2011, sieben Jahre nach der Tat, wurde der 58-Jährige nach Deutschland ausgeliefert.
Am Freitag wurden nun erstmals Details des Verbrechens bekannt: Der Vater habe so getan, als habe er nichts gegen die Hochzeit seiner Tochter mit dem 32-Jährigen, so Anklagevertreter Lindemann. Im Gegenteil: Nach dem Anruf seiner Tochter habe er das frisch verheiratete Paar für mehrere Tage in die Wohnung der Familie in Goldenstedt ( Landkreis Vechta) eingeladen, um ihnen zu verzeihen.
Am zweiten Tag überraschte er seinen Schwiegersohn im Schlaf und stach mit einem Küchenmesser auf ihn ein, wie es in der Anklageschrift heißt. Nachdem seine Tochter, die im Nebenzimmer bei ihrer Schwester schlief, dazukam, habe er sie mit einem Messerstich ins Herz getötet. Einen Fluchtversuch des Schwiegersohns habe der Vater mit weiteren - diesmal tödlichen - Messerstichen verhindert.
Der Sohn des Angeklagten sagte am Freitag vor Gericht, sich kaum noch an die Ereignisse erinnern zu können. In einer Polizeiaussage von 2003 hatte er zu Protokoll gegeben, am Morgen von seiner jüngsten Schwester geweckt worden zu sein. "Guck mal, was dein Vater gemacht hat", soll seine weinende Mutter gesagt haben. Dann habe er die Toten gesehen. Diese Aussage zog er nun vor Gericht zurück, um seinen Vater nicht zu belasten.
Bislang äußerte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen.
Die Mutter und die älteste Tochter wollten am Freitag vor Gericht keine Aussage machen. Auch der Angeklagte äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen. In den 90er-Jahren war er als Bauarbeiter von Pakistan nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 zogen seine Frau und die fünf Kinder nach. Der Angeklagte gehörte der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya an, wurde dort aber nach Angaben der Gemeinde bereits im Jahr 2003 ausgeschlossen. Deren Mitglieder werden in Pakistan nicht als Muslime anerkannt und als Minderheit verfolgt.
Für den Prozess sind zehn Verhandlungstage angesetzt, am 16. Februar wird er fortgesetzt. Ein Urteil wird Ende April erwartet.