Verloren im Hartz-IV-Dschungel
Rechtsanwalt Alfred Kroll aus Oldenburg vertritt Hartz-IV-Empfänger. mehr
2005 wurden Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Das neue Modell: Hartz IV.
Mit dem Versprechen, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, war Gerhard Schröder (SPD) 1998 in den Wahlkampf gezogen - und wurde zum Bundeskanzler gewählt. Er rief eine Expertenkommission unter Leitung von Top-Manager Peter Hartz ins Leben, die Vorschläge für eine umfassende Arbeitsmarktreform verfasste. Die flossen in das sogenannte Hartz-Paket ein, das in vier Schritten umgesetzt wurde. Am 1. Januar 2005 trat das Hartz-IV-Gesetz in Kraft. Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende fielen gleichzeitig zwei steuerfinanzierte Leistungssysteme zusammen: Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe.
Doch wer sollte Hartz IV verwalten? Ein Streitfall: Die rot-grüne Bundesregierung plädierte gegen die Kommunen, die bisher für die Sozialhilfe zuständig waren. Viele Kommunen wollten diese Aufgabe aber nicht abgeben, weil sie auf jahrelange Erfahrungen zurückgreifen konnten und auf die Nähe zur regionalen Wirtschaft setzten. Die Oppositionsparteien FDP und CDU wollten dagegen, dass die Kommunen ihre Hartz-IV-Fälle selbst betreuen und blockierten den Gesetzentwurf im Bundesrat. Ein Vermittlungsausschuss brachte den Kompromiss: das sogenannte Optionsmodell. Demnach sollte die Zuständigkeit für Hartz IV grundsätzlich bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) liegen, die sich aus Bundesagentur für Arbeit und Kommune zusammensetzt. Dennoch durften zunächst über einen Pilotzeitraum von fünf Jahren insgesamt 69 Kommunen sich selbst um ihre Leistungsbezieher kümmern. Die Anzahl pro Bundesland wurde aufgeteilt nach den Sitzen der Länder im Bundesrat.
Am 1. Januar 2005 wurden im Zuge der großen Arbeitsmarktreform der rot-grünen Koalition die sogenannten Hartz-Gesetze eingeführt. Eine Kommission hatte sie unter dem Vorsitz des damaligen Volkswagen-Personalvorstands Peter Hartz entworfen. Das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", besser bekannt als Hartz IV, beinhaltet die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II). Arbeitslosengeld I erhält jeder Arbeitnehmer, der seinen Job verliert, aus der Arbeitslosenversicherung. Finanziert wird es aus den Beiträgen des Arbeitnehmers, gezahlt für prinzipiell zwölf Monate. Empfänger von ALG II, die erwerbsfähig sind, aber auch nach den zwölf Monaten keinen neuen Arbeitsplatz finden, erhalten Arbeitslosengeld II. Diejenigen, die nicht arbeiten können, bekommen weiterhin Sozialhilfe. Ziel der Reform war es, die Arbeitsvermittlung unter dem Motto "Fördern und Fordern" zu reformieren und die Arbeitslosenzahlen zu senken.
Auch der niedersächsische Landkreis Ammerland mit rund 118.000 Einwohnern, der an Oldenburg grenzt, hatte sich für das Optionsmodell beworben und bekam den Zuschlag. "In erster Linie musste man Erfahrungen mitbringen im Bereich der Arbeitsmarktaktivitäten", sagt Ingo Rabe, Rechts- und Sozialdezernent in Ammerland. "Man kann nicht eine Kommune mit der Aufgabe betrauen, die überhaupt keine Ahnung hat." Außerdem sei ein überzeugendes Konzept wichtig, um eine deutlich größere Zahl von Hilfeempfängern betreuen zu können.
Im Landkreis Ammerland kamen nun zu den Sozialhilfeempfängern doppelt so viele Bezieher von Arbeitslosengeld II hinzu, die in das neue gemeinschaftliche Leistungssystem eingegliedert wurden. Das führte zu einem deutlichen Mehraufwand bei den zu betreuenden Personen. Der Kreis Ammerland zog frühzeitig die Konsequenzen und stellte mehr qualifiziertes Personal ein, um die Arbeitssuchenden besser auf den ersten Arbeitsmarkt vermitteln zu können.
Die Optionskommune erstellt Wiedereingliederungspläne: Damit Langzeitarbeitslose sich wieder an einen regelmäßigen Arbeitsalltag gewöhnen, sollen sie zuerst gemeinnützige Arbeit leisten, etwa in den Sportvereinen oder kirchlichen Einrichtungen der sechs Gemeinden. Außerdem setzt man verstärkt auf Ein-Euro-Jobs. In der Wiedereingliederungsphase bekommen die Leistungsbezieher bei Bedarf Unterstützung von Sozialarbeitern. Das Prinzip: Erst wenn die Arbeitskräfte qualifiziert genug sind, können sie auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Im September 2011 ist das bei derzeit insgesamt 1.458 Hartz-IV-Beziehern in 85 Fällen gelungen, seit Jahresbeginn sogar 483 Mal.
Wirtschafts- und Arbeitsförderung sind im Landkreis Ammerland eng verflochten, was bei der Vermittlung von Arbeitskräften ein großer Vorteil gegenüber der ARGE ist, die von der Bundesanstalt für Arbeit organisiert wird. "Wir sind sehr viel freier in der Gestaltung unserer Maßnahmen, auch im Einsatz der finanziellen Mittel, die wir zur Verfügung haben und können uns ganz gezielt auf den regionalen Arbeitsmarkt einstellen", erklärt Ingo Rabe vom Landkreis. Dass das Ammerland eine wirtschaftsstarke Region ist, kommt ihm dabei zusätzlich zugute.
Auch mehr Bürgernähe gehört zum Konzept der Optionskommune. Meldet sich ein Hartz-IV-Empfänger telefonisch, kann er direkt mit seinem Vermittler oder Fallmanager sprechen. In Jobcentern der ARGE hingegen müssen die Betroffenen mit Callcentern Vorlieb nehmen, da ihre Sachbearbeiter nur selten erreichbar sind.
Besonders um arbeitslose Jugendliche kümmert sich der Landkreis Ammerland.
Seit Einführung des Optionsmodells konnte der Landkreis seine Arbeitslosenquote senken: Zuletzt lag sie im September 2011 bei 4,4 Prozent und damit deutlich unter der Quote für das gesamte Bundesland Niedersachsen (6,4 Prozent).
Bei den Langzeitarbeitslosen betrug sie im selben Monat nur 2,4 Prozent (Niedersachsen gesamt: 4,6 Prozent). Der Landkreis Ammerland gehörte damit zu den vier Gebieten mit der niedrigsten Arbeitslosigkeit im gesamten Bundesland, hinter Vechta, Osnabrück und Emsland. Von der Struktur her vergleichbare Optionskommunen schneiden ähnlich gut ab, zum Beispiel Oldenburg oder Osterholz.
| Kommune | Angabe in Prozent |
|---|---|
| Emsland Osnabrück Vechta Ammerland Diepholz Osterholz Oldenburg Harburg Rotenburg (Wümme) Cloppenburg | 1,7 1,9 2,1 2,4 2,5 2,5 2,7 2,8 2,8 3,0 |
| *Optionskommunen gefettet |
In den sechs ammerländer Gemeinden waren zuletzt 337 Jugendliche unter 25 Jahren arbeitslos (Stand: August 2011), darunter gab es nur 53 Hartz-IV-Bezieher. "Wir haben eine extrem geringe Jugendarbeitslosigkeit, weil wir da auch einen ganz großen Schwerpunkt setzen", erklärt Ingo Rabe. "Wenn sich ein Jugendlicher in eine Lebenssituation einfindet, in der er keine Tagesstruktur hat und im Grunde in den Tag hineinlebt, ist das ungesund." Besonders Jugendliche ohne Abschluss oder mit abgebrochener Ausbildung haben es schwer. Dennoch konnten auch schwierige Fälle vermittelt werden, wenn sie sich vorher in einem Praktikum bewährten. Allein im September 2011 ist das in 19 Fällen gelungen, seit Beginn des Jahres gab es bisher 145 solcher Erfolge.
Für alle Kommunen ist das Optionsmodell dennoch nicht geeignet. In vielen Fällen kann die Betreuung über die ARGE eine bessere Lösung sein. "Ich glaube, dass eine Kommune, die ein gutes Verhältnis zur örtlichen Arbeitsagentur hat und selbst nicht über Erfahrungen im Arbeitsmarktbereich verfügt, gut beraten ist, in eine gemeinsame Einrichtung zu gehen und das nicht alleine zu bewerkstelligen", rät Ingo Rabe. Der Ausbau einer arbeitsfähigen Struktur in einer Optionskommune, vergleichbar mit dem Ammerland, könne Jahre in Anspruch nehmen.
Egal ob eine Kommune selbst die Organisation übernimmt oder die ARGE: Strukturschwache Landkreise werden grundsätzlich ihre Arbeitslosen schwerer vermitteln können.
Dennoch hat sich das Optionsmodell an vielen Orten bewährt und wird ab 2012 ausgeweitet: 108 Kommunen in Deutschland kümmern sich ab dem kommenden Jahr eigenständig um ihre Hartz-IV-Empfänger. Auch in Niedersachsen werden drei neue Kommunen hinzukommen, für die der Landkreis Ammerland die Patenschaft übernommen hat.