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BUND verlangt vom Land Nein zum CCS-Gesetz

Auf einer Wolke steht die Formel für Kohlendioxid "CO2", Montage © fotolia.com Fotograf:  drizzd Detailansicht des Bildes Die CCS-Technologie ist umstritten. Den Klimakiller Kohlendioxid unterirdisch speichern? Was auf den ersten Blick wie eine Patenlösung klingt, ist umstritten. Vor allem bei Naturschützern. Sie befürchten eine Gefährdung für die Umwelt. Seit einiger Zeit wird daran geforscht, das Treibhausgas unter die Erde zu verbannen - und zwar mit einem speziellen Abscheide-Verfahrens namens CCS. Auch das Land Niedersachsen steht solchen Plänen skeptisch gegenüber. Kurz vor den Beratungen am Freitag im Bundesrat haben die Umweltschützer vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) das Land nun aufgefordert, das CCS-Gesetz zu blockieren.

BUND: Unkalkulierbare Risiken für Mensch und Natur

"Wir sind gegen die CCS-Technologie, weil sie aus unserer Sicht nur dazu dient, der weiteren Nutzung fossiler Energien ein grünes Mäntelchen umzuhängen", sagte Stefan Ott vom BUND Niedersachsen. Damit werde es weiterhin möglich gemacht, Strom mit Kohle- und Gaskraftwerken zu produzieren, so Ott. Das bei der Verbrennung entstehende Treibhausgas CO2 würde abgetrennt und in den Untergrund verpresst. Doch dies sei mit unkalkulierbaren Risiken für Mensch, Natur und Tourismus verbunden, weil CO2 auf Dauer nicht sicher gelagert werden könne, warnte Ott.

Länderklausel nicht wirksam genug?

Wofür steht die Abkürzung CCS?

Experten sprechen im Zusammenhang mit der unterirdischen CO2-Speicherung gerne von der CCS-Technologie. Die Abkürzung CCS steht für den englischen Begriff "Carbon Capture and Storage", also die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid.

Nach einer Länderklausel im Gesetz könnte die Lagerung nur für einzelne Speicherstätten unter Verweis auf andere Nutzungen ausgeschlossen werden. Doch auch könne nicht verhindert werden, dass in Niedersachsen unterirdische Kohlendioxid-Lager entstehen, hat die Juristin Roda Verheyen in einem Gutachten für BUND und Greenpeace festgestellt. Denn für jeden einzelnen möglichen Speicherort müsste nachgewiesen werden, dass er sich nicht eignet: "Das ist ein unheimlich detailliertes Unterfangen, was entsprechend auch rechtlich angreifbar sein wird - und zwar Speicherstätte für Speicherstätte", so das Fazit der Juristin.

Niedersachsen verlässt sich auf das Vetorecht

Die Landesregierung ist da anderer Meinung. "Wir werden dem Gesetz zustimmen, weil wir der festen Überzeugung sind, dass die Länderklausel den Ausschluss ermöglicht", kündigte Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) am Dienstag an. Das sei sinnvoller, als wenn sich bei einer Ablehnung die Länder im Bundesrat durchsetzen, die das CO2 flächendeckend speichern wollen, so Bode.

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Auschnitt einer Karte mit möglichen CO2-Lagerstätten im Norden © BGR
 
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Link zu einer Karte der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit den möglichen Lagerstätten.

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