Spürhund Kjell erschnüffelt 34 Kilo Haschisch
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Für einen Löwen muss keine Steuer gezahlt werden, für den friedlichen Monti schon. Das findet sein Herrchen ungerecht.
Sir Monti ist nur wenige Handbreit groß und sehr freundlich. Dennoch ist der Yorkshire-Terrier immer wieder vor Gericht. Denn zusammen mit seinem Herrchen kämpft er seit Langem gegen die Hundesteuer.
"Sie ist ungerecht", findet sein Herrchen, Anwalt Elmar Vitt aus Salzhausen. Die Musterklage vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht und die Revision vor dem Oberverwaltungsgericht haben Elmar Vitt und Sir Monti bereits verloren. Erschüttert hat das den Rechtsanwalt nicht.
Vitt hat jetzt Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. "Wir gehen mal von Fifty-Fifty aus", schätzt Vitt seine Chancen ein. "Wir haben zwei Hauptargumente: Das eine ist, dass wir Steuern für Tierliebe und für Haustiere überhaupt ablehnen. In England ist die dortige Hundesteuer als unethisch verboten und abgeschafft worden. So auch in allen anderen europäischen Nationen wie Frankreich, Spanien, Italien, Schweden."
"Hundesteuer ist unethisch und verletzt den Gleichheitssatz", argumentiert Elmar Vitt.
Deutschland sei das letzte große Land Europas, das überhaupt noch Hundesteuer erhebe, so Vitt. Dass die Steuer steigt, je mehr Hunde gehalten werden, kann Elmar Vitt nicht nachvollziehen. Sein zweites Argument lautet: Verletzung des Gleichheitssatzes. "Sie können 20 Katzen halten, Giftschlangen oder sogar einen Löwen wie einer meiner Nachbarn. Alles ohne behördliche Genehmigung oder Haftpflichtversicherung. Aber für einen kleinen Hund, der nicht mal 3 Kilo wiegt, brauche ich das", kritisiert der Anwalt.
Sir Monti sei auf 10 Millionen Euro versichert, so Elmar Vitt. Wenn er auf die Straße läuft und es gibt einen Verkehrsunfall, habe er eine entsprechende Absicherung. Der Rechtsanwalt weiß selbst, dass deutsche Behörden ungern auf eine Steuer verzichten, mit der sich viel Geld verdienen lässt, aber trotzdem: "Wenn die Verfassungsbeschwerde abgelehnt wird, bestünde die Möglichkeit, noch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu gehen, aber da wollen wir jetzt erstmal nicht dran denken." Der Anwalt hofft, in Karlsruhe zu gewinnen. Doch die Entscheidung werde wohl frühestens in einem Jahr fallen.