Chronologie: Rätselraten und Spekulationen
Über den Aufenthaltsort der entführten Kinder aus Hermannsburg wurde viel spekuliert. Eine Chronologie der verschiedenen Hinweise und der Spurensuche der Behörden. mehr
Oberstaatsanwalt Lars Janßen hält es für notwendig, dass das Urteil gegen Axel H. überprüft wird.
Eineinhalb Jahre Gefängnis lautete das Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen Axel H. vor gut einer Woche. Der 38-Jährige hatte seine vier Kinder nach Nordafrika verschleppt. Das Urteil reichte Staatsanwalt Lars Janßen jedoch nicht aus: Er hat Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof muss das Urteil nun auf Fehler prüfen.
Im April 2011 hatte der Familienvater aus Hermannsburg (Landkreis Celle) seine Kinder bei der von ihm getrennt lebenden Ehefrau abgeholt. Angeblich wollte er mit ihnen einen Ausflug machen. Tatsächlich flüchtete Axel H. jedoch mit den Kindern im Alter zwischen vier und neun Jahren nach Ägypten. Der Grund: Ein Gericht hatte seiner Frau das Sorgerecht übertragen. H. wollte die Kinder jedoch auf seine Art erziehen. Gott gebe ihm das Recht dazu, so begründete der Familienvater die Entführung, die erst im September nach einer 136-tägigen Odyssee endete.
Axel H. begründete die Entführung seiner Kinder mit dem Gesetz Gottes.
Ein psychiatrischer Gutachter hatte Axel H. im Laufe des Prozesses für schuldfähig erklärt. Der Mann sei weder in seiner Persönlichkeit gestört noch liege eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit vor. Allerdings bezeichnete der Gutachter den Angeklagten als engstirnig in religiösen Angelegenheiten. So habe der Mann Größenfantasien entwickelt, seit er sich vor sieben Jahren mit der christlichen Religion befasst und extrem in seine Welt zurückgezogen habe.
Der 38-Jährige hatte im Prozess immer wieder betont, das Gesetz Gottes sei für ihn höherrangig als die gerichtliche Sorgerechtsentscheidung. Grundsätzlich könne er sich vorstellen, seine Kinder bei einer passenden Gelegenheit erneut zu verschleppen. Staatsanwalt Janßen sagte dazu, es gebe im Rechtsstaat "kein Recht zur Selbstjustiz, auch nicht mit Bezug auf die Bibel".