Ein Auto im Wandel der Zeit
Das waren die Vorgänger des neuen VW Golf VII.
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Darf sich jetzt Oldtimer nennen: der VW Golf II. (Archivbild)
Ein ganz besonderes Nummernschild, freie Fahrt in die Umweltzone und pauschal nur 191,73 Euro Steuern zahlen. Was sich so traumhaft anhört, könnte für einige Autofahrer in diesem Jahr wahr werden. Für alle Automodelle, die im Jahr 1983 zugelassen wurden, gibt in diesem Jahr die Möglichkeit, einen Oldtimer-Status zu beantragen - auch für den Golf II. Im September 1983 wurde der Nachfolger des ersten Golf auf der Internationalen Automobilaustellung vorgestellt, bis 1991 baute Volkswagen insgesamt 6,4 Millionen Fahrzeuge dieses Typs.
Keine Angst, das heißt nicht, dass in Zukunft über sechs Millionen alte stinkende Karren ohne grüne Plakette in die Umweltzone fahren dürfen. Der begehrte Oldtimer-Status darf nur für Modelle aus dem Jahr 1983 beantragt werden. Zudem muss der Wagen gut erhalten und gepflegt sein sowie eine Orginalausstattung vorweisen können. Letztendlich ist es aber eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfer zum Beispiel beim TÜV trifft.
Haben Sie vielleicht auch noch so ein altes Schätzchen, das Sie liebevoll in der Garage pflegen oder aber am Straßenrand langsam verrotten lassen? Gibt es Geschichten, die Sie mit ihrem Golf verbinden, vielleicht sogar Fotos? Schicken Sie uns Ihr Bild von Ihrem Golf II und sagen Sie uns, was das Besondere an diesem Automodell ist und ob Ihr Golf bereit für den Oldtimer-Status ist.
Deutschlands ältester Golf II GTI (Oldtimer)
wo steht dieser....? Bei mir. Fertigstellung im Herbst 2013 Neugierig? Klick: http://golf19e.wordpress.com/ [mehr]