Dossier: VW auf dem Weg an die Weltspitze
Bis 2018 will Volkswagen der größte Autobauer der Welt sein. Ein Dossier von NDR.de. mehr
Fragen und Antworten
Kippt das VW-Gesetz? Seit Jahren sorgt das Bundesgesetz für Streit zwischen der EU-Kommission auf der einen und dem Bund sowie dem Land Niedersachsen auf der anderen Seite. Auch die Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und Porsche wurde maßgeblich von diesem ungewöhnlichen Gesetz beeinflusst. Die wichtigsten Fragen dazu im Überblick.
Das vom Bundestag beschlossene VW-Gesetz trat im Jahr 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Ziel der Regelung war es, den Einfluss der staatlichen Seite zu sichern und den Konzern vor einer feindlichen Übernahme zu schützen. Dazu beschränkte das ursprüngliche VW-Gesetz die Stimmrechte eines Aktionärs auf höchstens 20 Prozent - auch wenn dem Investor ein größeres Aktienpaket gehört. Vor allem dieser Teil des Bundesgesetzes wurde von der EU beanstandet - in der Regel gelten im Aktienrecht sonst Sperrminoritäten erst ab 25 Prozent.
Ebenfalls umstritten war der Passus, nach dem die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen jeweils zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat entsenden, solange ihnen Aktien gehören. Wichtiger Bestandteil des Gesetzes war zudem, dass Land und Arbeitnehmervertreter ein Mitspracherecht gegeben wird, zum Beispiel bei Werksschließungen und Produktionsverlagerungen.