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Nach Hungertod: Ermittlungen gegen Angehörige

Haus in Salzgitter © NDR Fotograf: Ina Stelljes Detailansicht des Bildes Das Haus, indem das Opfer mit seiner Mutter lebte, liegt laut Polizei nicht in einem sozialen Brennpunkt. "Der Mann war völlig abgemagert", sagte Klaus Ziehe von der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Hinblick auf den körperlichen Zustand des Toten. "Nur noch Haut und Knochen". In Salzgitter war ein 54 Jahre alter, geistig behinderter Mann verhungert. "Wir gehen davon aus, dass über Wochen oder sogar Monate eine Unterversorgung mit Essen und Trinken stattgefunden hat." Deshalb wird gegen die 72-jährige Mutter und den vom Amtsgericht bestellten Betreuer - offenbar der Bruder des Verstorbenen - ermittelt. Das Opfer und seine Mutter lebten gemeinsam in einer Wohnung.

Dringender Tatverdacht laut Haftrichter

Der Ermittlungsrichter habe bei der Mutter zwar einen dringenden Tatverdacht gesehen, aber keine Flucht- und Verdunklungsgefahr, so Ziehe. "Es soll geklärt werden, ob sie überhaupt in der Lage war, ihrer Verantwortung nachzukommen", so Ziehe am Dienstag. Bei dem 46-jährigen Betreuer hat er den dringenden Tatverdacht nach eigenen Angaben noch nicht ausreichend begründen können. Deshalb seien beide wieder auf freiem Fuß. Aber man ermittle weiter "unter Hochdruck", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft dem NDR. Der Betreuer habe sich bei der Vernehmung erschüttert gezeigt und angegeben, den Verstorbenen drei Wochen vorher noch gesehen zu haben. Da sei noch alles in Ordnung gewesen.

"Kaum vorstellbarer Fall"

Das Haus in Salzgitter-Ringelheim liegt nicht in einem sozialen Brennpunkt. Der Zustand der vorgefunden Wohnung sei aber "mit verwahrlost noch vorsichtig beschrieben", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. "Das ist ein kaum vorstellbarer Fall, der auch uns zunächst sprachlos gemacht hat. Wir waren in der Wohnung drin und was wir gesehen haben, hätten wir nicht für möglich gehalten. Verschimmeltes Essen, sanitäre Probleme, vielleicht schlimmer als eine Messie-Wohnung", sagte Klaus Ziehe.

Betreuer muss sich um Lebensumstände kümmern

Mit Verweis darauf, dass der Name des Todesopfers derzeit nicht bekannt sei, könne das Amtsgericht Salzgitter keine Stellung zu dem konkreten Fall nehmen, sagte Eckart Müller-Zitzke, Direktor des Amtsgerichts, NDR.de. Grundsätzlich sei ein bestellter Betreuer nicht persönlich für die Versorgung eines Betroffenen zuständig. Könne sich jemand aber nicht selbst versorgen, sei der Betreuer dafür zuständig, sich um die Lebensumstände des zu Betreuenden zu kümmern und bei Bedarf jemanden mit der Pflege zu beauftragen. Insofern sei einem Betreuer in einem solchen Fall durchaus vorzuwerfen, dass er seine Verantwortung nicht wahrgenommen habe, sagte Müller-Zitzke. Zu regelmäßigen Kontrollbesuchen sind die Amtsgerichte nicht verpflichtet. Sie werden nur tätig, wenn es Hinweise darauf gibt, dass etwas nicht stimmt, zum Beispiel von Verwandten oder Nachbarn.

"Da guckt keiner hinter die Wohnungstür"

Allein über das Amtsgericht Salzgitter laufen derzeit rund 2.400 Betreuungen, beim Gifhorner Amtsgericht sind es 2.300 Fälle. "Bei den vielen Betreuungsfällen kann ein Einzelfall schon mal untergehen", sagt der Direktor der Evangelischen Stiftung Neuerkerode, Rüdiger Becker. In stationären Einrichtungen wie Heimen seien viele Kontrollmechanismen vorhanden, die gebe es in der häuslichen Pflege nicht. "Da guckt meist keiner mehr hinter die Wohnungstür" so Becker. Seiner Ansicht nach müssten die Familien besser unterstützt werden, zum Beispiel durch ambulante Pflegedienste. Dennoch: "Wir werden es nicht verhindern können, dass einzelne Familien sich so abschotten, dass wir nicht mehr rankommen", sagte Becker.

Parallelen zu Gifhorner Fall

Erst im Mai 2011 hatte ein ähnlicher Fall in Gifhorn für Aufregung gesorgt. Dort hatten die Eltern einer geistig behinderten Frau die schwere Akne ihrer Tochter jahrelang nicht ärztlich behandeln lassen. Das Gesicht der damals 31-Jährigen wurde dadurch völlig entstellt. Gegen die Eltern wird wegen schwerer Körperverletzung durch Unterlassung ermittelt. "Die Ermittlungen werden in den nächsten Wochen abgeschlossen, bis Ende März wird feststehen, ob wir Anklage erheben", sagte Oberstaatsanwalt Bernd Seemann von der Hildesheimer Staatsanwaltschaft auf Anfrage des NDR. Die junge Frau lebt inzwischen in einer Pflegefamilie im Raum Wolfenbüttel. Ein Hinweis aus der Verwandtschaft hatte die Polizei damals auf den Fall aufmerksam gemacht.

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