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Staatsanwaltschaft zweifelt an Wulffs Aussage

Christian Wulff © dpa Detailansicht des Bildes Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Wulff kostenlose Urlaube als Gegenleistung für "dienstliches Wohlwollen" bekommen hat. Während Bundestag und Bundesrat die Wahl des designierten Bundespräsidenten Joachim Gauck vorbereiten, äußert die Staatsanwaltschaft Hannover Zweifel an den Aussagen des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff. Nach Informationen der "Financial Times Deutschland" (Mittwochausgabe) stellten die Staatsanwälte bei ihrem Antrag auf Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten vor allem Wulffs Darstellung zu seinen drei Sylt-Urlauben infrage. Filmproduzent David Groenewold hatte diese finanziert. Nachdem dies bekannt wurde, hatte Wulff angegeben, dem Unternehmer die Kosten bar erstattet zu haben.

Urlaube als Gegenleistung

Nach Angaben der Zeitung geht aus dem zwölfseitigen Antrag an Bundespräsident Norbert Lammert (CDU) hervor, dass die Staatsanwälte den Verdacht hegten, Groenewold habe Wulff "als Gegenleistung für ein allgemeines dienstliches Wohlwollen" zu kostenlosen Urlauben eingeladen. Dass Wulff die angefallenen Kosten erstattet hat, hält die Staatsanwaltschaft offenbar für wenig plausibel. Eine millionenschwere Landesbürgschaft für eine von Groenewolds Firmen im Jahr 2006 hatte die Frage einer eventuellen Vorteilsnahme vonseiten Wulffs aufgeworfen.

Möllring: Wulff hatte auf Bürgschaft keinen Einfluss

Gegen diesen Vorwurf hat Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) Wulff am Mittwoch im Landtag ausdrücklich in Schutz genommen. In die Entscheidungen über mögliche Landesbürgschaften für Groenewold sei der damalige Ministerpräsident nicht eingebunden gewesen, sagte Möllring. "Herr Wulff hat auf keine Bürgschaft Einfluss genommen. Ich weiß nicht, wo da eine Vorteilsnahme sein soll." Die Vergabe der Landesbürgschaft sei völlig korrekt verlaufen: "Eine Einflussnahme hat es nicht gegeben, ich hätte sie mir auch verbeten."

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