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Arbeitsgericht: VW-Betriebsratswahl ungültig

VW Mitarbeiter arbeiten im Volkswagen Nutzfahrzeugwerk in Hannover an einer Produktionsstraße für T5 Multivan und Caravelle an Fahrzeugen. © dpa - Bildfunk Fotograf: Jochen Lübke Detailansicht des Bildes Am VW-Standort Hannover arbeiten rund 13.000 Mitarbeiter. (Archivbild) Die Betriebsratswahl im Volkswagen-Werk Hannover-Stöcken ist mittlerweile drei Jahre her. Damals kandidierten mehrere Mitarbeiter unter der "Liste Opposition" und bemängelten nach der Abstimmung Unregelmäßigkeiten. Die Zahl der abgegebenen Wahlumschläge habe nicht mit der auf der elektronischen Wählerliste übereingestimmt. Die Liste klagte - und ging bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG). Nun ist das Urteil gefallen: Die Wahl ist ungültig und muss wiederholt werden. Die Beschlüsse und Vereinbarungen mit der Werksleitung haben aber Bestand.

Alle Vereinbarungen bleiben bestehen

Die Vorinstanzen hatten den Fall unterschiedlich bewertet. Das Landgericht Hannover etwa entschied, dass "der Schaden nachträglich geheilt" werden könne, erklärte BAG-Gerichtssprecherin Inken Gallner am Mittwoch. Die Bundesrichter sahen dies anders, da der Fehler bei der Wahl "Auswirkungen auf das Ergebnis gehabt habe".

Dossier
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NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 12.06.2013 | 22:00 Uhr

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Justizia vor VW Logo (Montage) © fotolia.com, imago Fotograf: Oleg Golovnev, sepp spiegl
 

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