Verfassungsbeschwerde für den Hund
Ein Anwalt aus Salzhausen kämpft gegen die Hundesteuer. (29.07.2011) mehr
Die Initiatoren sehen einen Verfassungsverstoß durch das Versammlungsgesetz - vor allem bei Demonstrationen wie hier in Braunschweig.
Eine Sammelbewegung gegen das Versammlungsgesetz: Mehrere niedersächsische Gruppierungen und Einzelpersonen, darunter die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, das Lüneburger Bündnis für Demokratie und der Braunschweiger Gewerkschaftssekretär Sebastian Wertmüller, haben das niedersächsische Versammlungsgesetz ins Visier genommen. Und sie fahren schweres Geschütz auf: Mit Hilfe des Göttinger Anwaltes Johannes Hentschel und einer Verfassungsbeschwerde wollen sie das Gesetz kippen.
Das umstrittene Gesetz ist seit 1. Februar 2011 in Kraft. Die künftigen Beschwerdeführer kritisieren die "abschreckende Wirkung für Anmelder einer Demonstration" durch die Neuregelung, so Kerstin Rudek von der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg. Die neuen Vorschriften sehen unter anderem vor, dass weit vor der Veranstaltung bei der Versammlungsbehörde genaue Auskünfte über den Leiter der Demo eingereicht werden müssen. Mit Hilfe dieser Daten kann die Behörde dann bei Polizei und Verfassungsschutz Informationen zur betreffenden Person einholen.
Jurist Johannes Hentschel war schon einmal vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich.
Ein Verstoß gegen das Demonstrationsrecht, findet Jurist Hentschel. "Vieles, was hier im Detail geregelt wurde, ist vor allem behördenfreundlich", sagt er. Die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit bleibe dabei auf der Strecke. Und deshalb ziehen Hentschel und seine Mandanten jetzt nach Karlsruhe, um vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Der Anwalt sieht gute Chancen auf einen Erfolg. Er verfügt bereits über Erfahrung mit dem höchsten deutschen Gericht: Vor Jahren führte er dort eine Klage gegen das niedersächsische Polizeigesetz - und war erfolgreich.