Rechter Terror: Steckbrief des vierten Mannes
Das Bild von Holger G. aus Lauenau in Niedersachsen ist vage: Menschen und Schlagzeilen beleuchtet die Hintergründe des Unterstützers der thüringischen Nazi-Terroristen. mehr
Bereits 1999 hat der Verfassungsschutz Holger G. observiert. Er stand im Verdacht, den drei Untergetauchten geholfen zu haben.
Die Opposition in Niedersachsen spricht schon vom "größten Verfassungsschutzskandal" - und zwischen CDU und SPD bahnt sich eine Schlammschlacht an. Schuld ist eine am Mittwoch präsentierte Akte des niedersächsischen Verfassungsschutzes, wonach Holger G. nicht die relativ harmlose Randfigur im Fall der rechtsextremen Zwickauer Zelle war, für den die Behörden ihn bislang hielten. Bereits vor zwölf Jahren soll der Thüringer Verfassungsschutz die Niedersachsen um Amtshilfe in Sachen Holger G. gebeten haben. Diesem wurden enge Kontakte zu den drei Rechtsterroristen in Jena nachgesagt. Doch die Reaktion hierzulande war - vorsichtig formuliert - verhalten. Holger G. war für Niedersachsens Verfassungsschützer kein Thema. "Hätten wir all die Jahre wirklich gewusst, was wir bereits 1999 erfahren hatten - dann hätten wir anders handeln können und müssen", sagte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) am Mittwoch. Seine Parteikollegen verlangten direkt von dem damaligen Innenminister Heiner Bartling eine Erklärung. Doch der und seine SPD-Kollegen weisen die Kritik scharf zurück.
Holger G. war wohl doch keine Randfigur. Diese neue Erkenntnis lieferte der niedersächsische Verfassungsschutz am Mittwoch.
Nach Angaben des Präsidenten des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Hans-Werner Wargel, hat der Verfassungsschutz im Jahr 1999 - also bereits lange vor Beginn der Mordserie - die Mitteilung aus Thüringen erhalten, dass G. dabei mithelfen könnte, ein Quartier für die drei thüringischen Neonazis zu suchen. "Er stand also schon damals in Verdacht, Kontakt mit den untergetauchten Rechtsterroristen zu haben", sagte Wargel am Mittwoch: "Die fachliche Bewertung von Holger G. war demnach falsch." Bislang hatte der Verfassungsschutz G. lediglich als Mitläufer eingestuft.
Thüringen bat damals um Überwachung. Drei Tage habe der niedersächsische Verfassungsschutz Holger G. daraufhin im Herbst 1999 observiert, zweimal habe er in einer Telefonzelle telefoniert, einmal mit dem Handy. Mit wem, habe der Verfassungsschutz allerdings nicht festgestellt, so Wargel.
"Damals wurde in Niedersachsen nicht alles unternommen, was man hätte tun können und müssen", sagte Wargel. Im Bericht selbst fiel zwar der Begriff "Rechtsterroristen", der Verfassungsschutz habe jedoch nichts weiter unternommen. "Warum bei dem Begriff Rechtsterrorismus nicht alle Alarmglocken angegangen sind, warum nur observiert und keine weiteren Maßnahmen angestrengt wurden - das muss jetzt ganz genau überprüft werden", sagte Innenminister Schünemann. Zudem wurden nach heutigen Erkenntnissen weder Polizei noch Landeskriminalamt informiert. Und noch heikler ist: Laut Verfassungsschutz-Präsident Wargel hat sich die entsprechende Akte über die Observation nicht in den Aktenbeständen des niedersächsischen Verfassungsschutzes befunden. Man habe sie Anfang der Woche aus Thüringen angefordert, so Wargel. Denn in Niedersachsen wurde der Bericht drei Jahre nach der Observation gelöscht: "Das war aus heutiger Sicht falsch."
Heiner Bartling war von 1998 bis 2003 Innenminister in Niedersachsen. (Archiv)
Zuständiger Innenminister war 1999 Heiner Bartling (SPD). Er sehe im Moment nicht, dass er sich persönlich etwas vorzuwerfen habe, so der Ex-Minister im NDR Interview: "Aber in der Zeit war ich Minister, und insoweit ist das unter meiner politischen Verantwortung geschehen." Er selbst habe damals nicht von dem Vorgang erfahren und wolle nun abwarten, wie der Verfassungsschutz sein damaliges Handeln begründet. "Das ist ein Versuch des Innenministers, von den vielfältigen Problemen abzulenken, die er zurzeit hat", so Bartling.
Auch nach der Sitzung des Innen- und Verfassungsausschusses am Mittwochabend ist sich die SPD keiner Schuld bewusst. Der Angriff auf Bartling sei ein "bewusster Versuch der Irreführung". In der Ausschuss-Sitzung sei klar geworden, dass alles, was mit der dreitägigen Observation zu tun habe, die Arbeitsebene des Landesamtes für Verfassungsschutz nicht verlassen habe.
Wie der Vorgang letztendlich zu beurteilen sei, hänge auch davon ab, wie der thüringische Verfassungsschutz damals an die niedersächsischen Beamten herangetreten sei, so Bartling: Sollte Thüringen darauf hingewiesen haben, dass es sich bei Holger G. um eine "gefährliche Figur" handele, "dann wäre natürlich das, was die Kolleginnen und Kollegen im Landesamt gemacht haben, nicht ausreichend gewesen."