Einsatzkräfte verteilten im vergangen Jahr Wasser an überhitzte Fahrgäste der Deutschen Bahn. (Archivbild)
Der Kollaps von zahlreichen Fahrgästen in einem überhitzten ICE zwischen Hannover und Bielefeld hat keine strafrechtlichen Folgen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld sagte am Montag, die Behörde habe das Verfahren gegen den Zugbegleiter wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt. Der Zugbegleiter habe richtig gehandelt, so die Begründung. Im Juli vergangenen Jahres hatte der Beschuldigte den ICE mit einer defekten Klimaanlage übernommen. Mehr als 20 Fahrgäste stellten später Strafanzeige.
Der Mann hatte am Hauptbahnhof Hannover eine Viertel Stunde erfolglos versucht, die Klimaanlage zum Laufen zu bringen. Danach hatte er den Zug anfahren lassen. Obwohl die Fahrgäste wenig später über Beschwerden klagten, ließ er sie erst in Bielefeld aussteigen. Nach Ansicht der Ermittler handelte der Zugbegleiter richtig, weil die Probleme der Passagiere erst nach der Abfahrt aufgefallen waren. Ein Ausstieg auf freier Strecke wäre dann zu gefährlich gewesen. An allen anderen Bahnhöfen vor Bielefeld war ein sicherer Ausstieg ebenfalls nicht zu gewährleisten, weil die Bahnsteige zu kurz gewesen seien.
Neun Jugendliche waren damals in ein Krankenhaus gebracht worden. Insgesamt wurden 27 Schüler medizinisch versorgt. Zeugenangaben zufolge waren mehrere alte Menschen zusammengebrochen. Es hatte der Verdacht bestanden, dass der Zugbegleiter nicht früh genug auf die Situation reagiert habe.
Wegen der Hitzepannen bei der Deutschen Bahn im vergangenen Jahr liefen acht Ermittlungsverfahren bei der Bundespolizei. Die 27.000 betroffenen Fahrgäste bekamen von der Bahn Entschädigungen im Wert von knapp vier Millionen Euro.