Munster kämpft für armenische Familie
Nach 18 Jahren in Deutschland droht der armenischen Familie Hovhannisyan aus Munster (Heidekreis) die Abschiebung. Ihre letzte Hoffnung ist die Härtefall-Kommission. mehr
Ausgewiesen: Das Land verteidigt seine Abschiebepraxis.
Eine Woche hallte die Erleichterung aus Hoya nach. Solange stand die gute Nachricht über die Rückkehr der Familie Nguyen aus Vietnam für sich. Seit Kurzem wird offensichtlich, dass es ein Einzelfall bleiben dürfte. Die Flüchtlingspolitik in Niedersachsen ist unverändert. Besondere soziale Härte war das juristische Argument für die Rückholung, die Innenminister Uwe Schünemann (CDU) angestoßen hatte. Der rührende Eindruck einer fleißigen und gut integrierten Familie mit ihrem breiten Unterstützerkreis in Hoya war sicher der Hebel, der dies in Gang setzte. Ein Unterschied zu den meisten Flüchtlingsschicksalen.
Nur eine Woche nach den Freudentränen in Hoya kursieren wieder Familiennamen, die von Abschiebung bedroht sind. Da sind die Hovhannisyans aus Munster oder die Berishas aus Friesoythe, ein Ehepaar aus dem Kosovo. Nach 24 Jahren in Deutschland kam früh am Morgen das Abschiebekommando. Die erwachsenen Kinder sind noch hier. Kritiker verweisen erzürnt auf die unmenschlichen Bedingungen im Kosovo, die bittere Kälte und die schwierige Lage der Roma.
Das Innenministerium widerspricht. Es gäbe Auffangprogramme für Abgeschobene dort und sie seien keineswegs sich selbst überlassen. Hilfe bei Behördengängen, eine Unterkunft und sogar Geld - dafür sei gesorgt. Wie beim Quartett sticht in solchen Fällen ein Argument das nächste. Behörden und Betroffene schaukeln sich hoch, ringen um Nischen des Ausländerrechts und das Ermessen der Ausländerbehörde beim Landkreis.
Bei strittigen Fällen verweigern Behörden oft Auskünfte und verweisen auf den Datenschutz. Beobachter hängen gleichzeitig vom Erzählen und Verschweigen der Angehörigen ab. Die Berishas hätten über Jahre kein Deutsch gelernt, seien schlecht integriert, heißt es auf der einen Seite. Das Ehepaar sei schwer krank und schon die Reise gen Kosovo eine Zumutung, heißt es auf der anderen.
Der Aufenthalt von geduldeten Flüchtlingen endet oft mit Überrumpelung morgens um vier Uhr durch die Polizei. Egal wie lange die Betroffenen schon in Deutschland leben. Die Duldung ist wie ein Druck auf den Pause-Knopf. Wird sie nicht verlängert, kann und muss die Ausländerbehörde abschieben. So fixiert es das Ausländerrecht. Von Integration oder Aufenthaltsdauer steht darin nichts. Das Innenministerium pocht auf die Paragraphen, eine andere Handhabung sei unmöglich.
Flüchtlinge werden zurückgeschickt, dagegen spricht grundsätzlich nichts. Vor allem dann, wenn sie straffällig werden oder bewusst nur Sozialleistungen beziehen. Fast immer weigern sich Flüchtlinge Pässe zu besorgen und verschweigen ihre Herkunft lieber. Damit würden sie nämlich ihre Abschiebung befördern. Das wird ihnen als Fehlverhalten angekreidet. Da beginnt das zynische Ping-Pong-Spiel zwischen Behörden und Betroffenen. Es wird immer Empörung auslösen, wenn der Abschiebebescheid Familien zerreißt, wie in Hoya, oder Integrationsbemühungen gänzlich missachtet.