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Tote Kurdin: Befleckte Familienehre als Motiv?

Der wegen Mordes angeklagte Mehmet D. (M.) wartet am Landgericht in Osnabrück auf den Prozessauftakt. © dapd Fotograf: Klaus Schwarz Detailansicht des Bildes Zu einer aktiven Beteiligung des Vaters kann der Gutachter keine verlässliche Aussage treffen. Vor dem Landgericht Osnabrück ist am Freitag der Prozess um den Tod einer 22-jährigen Kurdin fortgesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 70-jährigen Vater des Opfers und dem 29-jährigen Ehemann vor, die junge Frau aus Dörpen (Landkreis Emsland) umgebracht zu haben, weil sie die Familienehre befleckt sahen. Die junge Frau wollte offenbar ihren Mann verlassen. Ehrverletzung als mögliches Tatmotiv konnte auch der Experte Jan Ihlhan Kizilhan nicht ausschließen, der ein ethnologisches Gutachten über die kulturellen Hintergründe der Familie vorgelegt hat.

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Prof. Dr. Jan Ilhan Kizilhan © Universität Freiburg
 

"Solche Ritualmorde wird es öfter geben"

Jan Ilhan Kizilhan ist der offizielle ethnologische Gutachter im Prozess um eine getötete Kurdin aus Dörpen. Im Interview erklärt er, was Menschen zu so einer Tat bewegen kann. mehr

Traditionell geprägte Herkunftsregion

Demnach stammt die Familie aus einer Region in der Osttürkei, die noch sehr traditionell, geprägt ist. 40 Prozent der Menschen, die dort lebten, seien Analphabeten, sagte der Gutachter. In den Augen dieser Menschen sei die Familie die höchste Institution. Der Mann habe das Sagen und Frauen gehörten zum Besitz. Verstoße ein Familienmitglied nun gegen gesellschaftliche Regeln, wie das Opfer aus Dörpen, das sich von seinem Ehemann trennen wollte, sei die Ehre verletzt und müsse wieder hergestellt werden, so Kizilhan. Aber auch in dieser Gesellschaft setze das nicht unbedingt die Tötung des Ehrverletzers voraus, sondern könne auch materiell wieder gut gemacht werden. Es gebe auch Hinweise darauf, dass die Familie versucht habe, den Konflikt nicht eskalieren zu lassen, sagte Kizilhan.

Vater war laut Gutachter nicht aktiv beteiligt

Laut Anklage hat der illegal in Deutschland lebende Ehemann die 22-Jährige getötet. Der Vater der jungen Frau soll ihm dabei geholfen haben. Der Gutachter kam nach Auswertung vieler Protokolle allerdings zu dem Schluss, dass der Vater des Opfers entgegen der Anklage kaum an der Tat beteiligt gewesen sein kann. Allenfalls sei er über einen Plan zur Ermordung informiert gewesen. Der Vater habe versucht, den Konflikt im Rahmen seiner Kultur zu lösen - allerdings "amateurhaft", so der Gutachter. Es hätte auch eine Lösung ohne Gewalt und Tötung gefunden werden können. Eine solche Lösung wäre leichter gewesen, so Kizilhan, wären die Verwandtschaftsverhältnisse nicht so eng gewesen. Aber so war der angeklagte Ehemann zugleich Cousin des Opfers und der mitangeklagte Vater somit sein Onkel.

Prozess soll im April enden

Dem Antrag der Verteidiger auf Haftverschonung des Vaters gab das Gericht vorerst nicht statt. Der Prozess soll in einem Monat fortgesetzt werden. Ein psychologisches Gutachten soll dann klären, ob der Ehemann seine Frau im Affekt getötet haben könnte. Der Prozess endet voraussichtlich im April.

Ehrenmord - Ein problematischer Begriff

Ehrenmord - bei diesem Begriff denken die meisten zuerst an weibliche Opfer. Doch weit gefehlt: Eine Studie im Auftrag des Bundeskriminalamtes belegt, dass 43 Prozent der Opfer Männer sind. Untersucht wurden dabei 109 Tötungsdelikte dieser Art. Den Ehrenmord charakterisiere, dass er von der Familie gebilligt werde und oft sogar mehrere Mitglieder einer Familie involviert seien, erklärte Dietrich Oberwittler, Kriminologe am Max-Planck-Institut für Strafrecht.

Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes sieht in Ehrenmorden keine religiösen, sondern vielmehr "patriarchalische Exzesse". Frauen müssten sterben, weil sie aus Sicht der Familie traditionelle Normen verletzt haben - etwa, weil sie kein Kopftuch tragen, sich scheiden lassen oder einen westlich orientierten Lebensstil pflegen. Die Verwandten werden zu "Wächtern der Sittlichkeit", heißt es von Terre des Femmes.

"Der Presserat hält die Verwendung des Begriffs 'Ehrenmord' für problematisch und hat im Kontext von Beschwerden hierzu schon Beschwerdefälle gehabt", sagte Edda Kremer, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit beim Presserat, NDR.de. Und weiter: "Eine nähere Erläuterung und eine Distanz schaffende Einordnung des euphemistischen Begriffs - beispielsweise durch das Setzen in Anführungszeichen oder der Formulierung 'sogenannter Ehrenmord' ist zu empfehlen, da die Zeitung /Zeitschrift sich den Begriff sonst zu eigen macht."

Dieses Thema im Programm:

Regional Osnabrück | 22.02.2013 | 15:30 Uhr

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Der wegen Mordes angeklagte Hamza D. (l.) steht am Landgericht in Osnabrück vor Prozessbeginn neben seinem Anwalt Thorsten Diekmeyer und hält sich eine Mappe vors Gesicht. © dapd Fotograf: Klaus Schwarz
 

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